Ärzteverband
Hartmannbund begrüßt Ausweitung des Mutterschutzes nach Fehlgeburten

Der Ärzteverband Hartmannbund begrüßt die Ausweitung des Mutterschutzes nach Fehlgeburten.

    Der Verlust des ungeborenen Kindes könne auch weit vor der 24. Woche eine außerordentliche Belastung darstellen, erklärte der Verband. Zugleich lobte der Hartmannbund die Möglichkeit, dass Frauen nach einer Fehlgeburt nun auch vor Ablauf des Mutterschutzes wieder arbeiten gehen können. Dies bedeute Selbstverantwortung und Selbstbestimmung, hieß es.
    Seit Sonntag steht Frauen bei einer Fehlgeburt bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche Mutterschutz zu, zuvor war dies erst ab der 24. Woche der Fall. Nun gilt: Bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche gelten zwei Wochen Mutterschutz. Ab der 17. Schwangerschaftswoche dauert der Mutterschutz sechs Wochen, ab der 20. Schwangerschaftswoche sind es acht Wochen. Das entspricht der standardmäßigen Mutterschutzdauer nach der Geburt eines lebenden Kindes.
    Diese Nachricht wurde am 02.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.