Dienstag, 19. März 2024

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Hass im Netz
Bestrafen statt nur Löschen

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz auf den Weg gebracht. Der Medienrechtler Tobias Gostomzyk kritisierte im Deutschlandfunk, dass darin jede Online-Kommunikation als öffentlich angesehen werde: "Die Reichweite kann, muss aber nicht größer sein."

Tobias Gostomzyk im Gespräch mit Antje Allroggen | 19.02.2020
Eine Illustration, bei der ein Mann im Hasso-Plattner-Institut in Potsdam (Brandenburg) eine Hand auf einen Bildschirm mit dem visualisierten, weltumspannenden Internet hält.
Die Strafverfolgung bei Hass im Netz soll gestärkt werden (dpa / Ralf Hirschberger)
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem Hasskriminalität im Netz stärker bekämpft werden soll. So sollen beispielsweise Online-Plattformen wie Facebook, Youtube und Instagram verpflichtet werden, bestimmte Posts sofort dem Bundeskriminalamt zu melden.
Mit dem Gesetz würde die Strafverfolgung verschärft, sagte der Medienrechtler Tobias Gostomzyk im Deutschlandfunk. Die Bundesregierung gehe also einen Schritt weiter als mit dem seit Ende 2017 gültigen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG).
"Das ‚NetzDG 1.0‘ – wenn man es so nennen möchte – hat erst mal alleine darauf gesetzt, dass Inhalte aus dem Netz gelöscht werden können. An der strafrechtlichen Verfolgung wurde dabei nichts geändert. Das ‚NetzDG 2.0‘, das jetzt in Vorbereitung ist, möchte auch zu Strafschärfung kommen und auch die Strafverfolgung dort stärken."
Journalismus und Nutzermeinungen trennen
Mit Blick auf die Formulierung des neuen Gesetzentwurfes zeigte sich Tobias Gostomzyk allerdings kritisch. Es stelle sich die Frage, ob tatsächlich alle Kommunikation im Netz als öffentliche Kommunikation anzusehen sei: "Die Netzöffentlichkeit ist dadurch geprägt, dass man sehr viele verschiedene Formen der Kommunikation hat; und deswegen halte ich diese Formulierung hier für bedenklich."
Die Meldepflicht soll laut Gesetzesentwurf etwa bei der Vorbereitung einer terroristischen Straftat oder bei Gewaltdarstellungen gelten. Außerdem sollen sich antisemitische Motive strafverschärfend auswirken.
Rechtliche Maßnahmen allein seien jedoch nicht wirkungsvoll, um Hass im Netz einzuschränken, so Gostomzyk, der an der TU Dortmund Medien- und Telekommunikationsrecht lehrt. Es sei auch wichtig, die journalistischen Inhalte und Meinungsbeiträge von Nutzern klarer voneinander zu trennen: "Ich halte es für sehr hilfreich, die digitale Welt in diesem Punkt jedenfalls mit der analogen Welt zu vergleichen. Und da kann man auf jeden Fall unterscheiden, dass der Zugang zu Öffentlichkeit stark reglementiert war. (…) Und deswegen hatte man dort immer nur punktuell mit Hassrede zu tun."