
Die Richter sprachen den 45-Jährigen wegen unerlaubten Erbringens von Zahlungsdienstleistungen, wegen Geldwäsche, gewerbsmäßigem Betrug und Beihilfe zum Vorenthalten von Arbeitsentgelt schuldig. Er hatte über ein Netzwerk illegal Gelder ins Ausland gebracht.
Hawala bezeichnet im Arabischen ein informelles Zahlungsverfahren. Es dient zum Überweisen von Geld. In Deutschland ist es verboten, weil es außerhalb des staatlich genehmigten Finanzwesens abläuft. Das Verfahren wird zum einen genutzt, um Bargeld an Familienangehörige etwa in Kriegsgebieten wie Syrien zu transferieren, da man ihnen auf offiziellen Wegen meist kein Geld zukommen lassen kann. Zum anderen nutzen es aber auch Kriminelle, um Geldflüsse zu vertuschen.
Diese Nachricht wurde am 30.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
