Schlagersänger
Heino wehrt sich juristisch gegen Vereinnahmung für AfD-Wahlwerbung

Heino wehrt sich juristisch gegen eine Vereinnahmung für Wahlwerbung der AfD.

    Nahaufnahme vom Oberkörper des blondhaarigen Sängers mit der markanten schwarzen Sonnenbrille, der gerade in ein Mikrofo singt. Er träg ein schwarzes Jackett mit roten flammenartigen Applikationen.
    Heino im März bei einem Konzert in Bad Belzig. (dpa / Michael Bahlo)
    Der 87-jährige Schlagersänger beantragte beim Landgericht Neuruppin eine einstweilige Verfügung gegen einen AfD-Kandidaten für die Landratswahl in der brandenburgischen Uckermark. Dies teilte sein Manager Helmut Werner der Nachrichtenagentur dpa mit.
    Der AfD-Politiker Felix Teichner hatte in Online-Netzwerken geschrieben, Heino würde ihn wählen. Der Sänger will ihm dies gerichtlich verbieten lassen und verlangt zudem 250.000 Euro Schmerzensgeld.
    Manager Helmut Werner betonte, der Sänger habe sich öffentlich mehrfach gegen die AfD ausgesprochen. Heino ist derzeit auf Tournee.
    Diese Nachricht wurde am 19.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.