
In der Urteilsbegründung heißt es, mit der Beschaffung von Waffen habe der 42-Jährige dem Täter bei der Umsetzung seiner Terrorpläne geholfen. Er sei dem Angreifer sehr nahe gestanden und habe von dessen islamistischer Radikalisierung gewusst. Zwei Angeklagte, die ebenfalls Waffen beschafft hatten, aber eine weniger bedeutende Rolle spielten, wurden zu Haftstrafen von vier und fünf Jahren verurteilt. Ein weiterer Beschuldigter wurde freigesprochen. Eine Berufung gegen die Urteile ist möglich.
Bei dem Anschlag 2018 waren fünf Menschen getötet und elf weitere verletzt worden.
Diese Nachricht wurde am 04.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.