Provenienzforschung
Herkunft von Streichinstrumenten in Bundesbesitz kann nicht als "unbedenklich" bewertet werden - Hinweise auf mögliches NS-Raubgut

In einem Forschungsvorhaben ist die Herkunft von sieben Streichinstrumenten in Bundesbesitz untersucht worden - auch im Hinblick auf mögliches NS-Raubgut. Das Ergebnis: bei keinem der Instrumente kann die Herkunft als unbedenklich bewertet werden.

    Blick auf die Schalllöcher eines Violoncellos und die Saiten, die auf dem Steg liegen.
    Unter den überprüften Instrumenten befindet sich auch ein Cello (Symbolbild) (IMAGO / agefotostock)
    Zwei Fälle stechen besonders hervor. Denn hier, Zitat, "deuten die Ergebnisse auf mögliche NS-verfolgungsbedingte Entziehungen oder problematische Erwerbsumstände hin". In weiteren Fällen sei zumindest eine plausible Rekonstruktion des Erwerbungskontextes möglich. Dennoch blieben bei mehreren Objekten "große Provenienz-Lücken" bestehen, die in dieser ersten Überprüfung nicht geklärt werden könnten. Die Untersuchung wurde von der Sachverständigen für historische Musikinstrumente und Provenienzforschung, Heike Fricke, vorgenommen.

    Weimer: Erforschung von möglichem NS-Raubgut Teil unserer Verantwortung

    Kulturstaatsminister Weimer erklärte, die Erforschung der Provenienzen von möglichem NS-Raubgut sei "weit mehr als eine Geste". Sie sei ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu Gerechtigkeit und Versöhnung - und Teil unserer historischen Verantwortung.
    Bei den Instrumenten handelt es sich um fünf Violinen, eine Viola und ein Cello, die 1951 "im Zuge verwaltungsinterner Nachforschungen" wieder ermittelt und dem Bundesvermögen zugeführt wurden. Sechs der Instrumente sind derzeit an junge Musikerinnen und Musiker verliehen - über den Musikinstrumentenfonds der Deutschen Stiftung Musikleben. Eine Violine ist als Ausstellungsstück im Musikinstrumentenmuseum in Berlin zu sehen.
    Diese Nachricht wurde am 24.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.