
Für landwirtschaftliche Produkte wie etwa Champagner, Parma-Schinken oder Kölsch gibt es einen solchen EU-weiten Schutz der Ursprungsbezeichnung bereits seit 1992. Verbraucher profitierten von der durch eine geografische Angabe gegebenen Gewissheit, dass sie ein echtes Produkt mit spezifischen Eigenschaften kauften und das erworbene Erzeugnis keine Fälschung oder Nachahmung sei, hieß es. Diese Echtheits-Garantie soll auch im Online-Handel gelten.
Diese Nachricht wurde am 12.09.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.