
Darauf einigten sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments. Bislang muss bei Honigmischungen nur angegeben werden, ob sie aus der EU stammen oder nicht. Auch für Säfte soll es künftig neue Regeln geben. Sie dürfen den Angaben zufolge künftig als "zuckerreduziert" gekennzeichnet werden, wenn mindestens 30 Prozent des natürlich vorkommenden Zuckers entfernt wurden. Dabei dürfen aber keine Süßungsmittel verwendet werden.
Bevor die Regeln in Kraft treten können, müssen Parlament und EU-Staaten sie noch formell absegnen. Das gilt als Formsache.
Diese Nachricht wurde am 31.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.