Die Meinung der wichtigsten Verbraucherinstitutionen ist da recht eindeutig: Künftig müsse der Verbraucher zuallererst die Souveränität über die eigenen Daten eingeräumt bekommen, und dies sollte dann auch uneingeschränkt gelten. Beispiel Kundenkarten: Damit können Verbraucher ja bei einigen Unternehmen oder auch bei Handelspartnern einen irgendwie gearteten Rabatt beim Einkauf bekommen. Dem voraus geht stets eine Anmeldung - hier müssen also Daten preisgegeben werden. Künftig sollte man hier der Weitergabe zustimmen müssen, sagt Hermann-Josef Tenhagen, der Chefredakteur der Zeitschrift Finanztest bei der bekanntesten deutschen Verbraucherinstitution, der Stiftung Warentest:
"Auch große Unternehmen wie beispielsweise "Toys R Us", "Spiele-Max" oder die Unterwäschen-Kette "Palmers" geben Daten weiter, ohne dass der Kunde es sehen kann. Sie bieten oft auch keine Möglichkeit, dies abzuwählen. Oder die Möglichkeit, es abzuwählen, ist so versteckt, dass man da als Kunde kaum etwas machen kann. Das ist natürlich überhaupt kein befriedigender Zustand: Es muss umgekehrt sein, der Kunde muss der Weitergabe der Daten bewusst zustimmen. Und wenn er es tut, dann muss er auch damit umgehen können."
Dies soll künftig natürlich auch für den boomenden Markt des Internetgeschäfts gelten. Bislang war es hier ja so, dass der Kunde oft ein bereits vorhandenes Häkchen in einem Kasten deaktivieren musste, um die Weitergabe der Daten zu verhindern. Das soll künftig umgekehrt sein, sagt und hofft Cornelia Tausch, die Leiterin des Fachbereichs Wirtschaft beim Bundesverband der Verbraucherzentralen:
"Das würde konkret so aussehen, dass dort ein Feld ist: Ich stimme der Übermittlung und Nutzung meiner Daten für Werbezwecke und so weiter zu. Wenn ich dies will, muss ich hier aktiv ein Häkchen setzen. Es gibt hier noch einen zweiten Aspekt. Es gibt in diesem Bereich viele Kopplungen. Das heißt, dass ich einen bestimmten Dienst nur dann nutzen kann, wenn ich der Nutzung meiner Daten zustimme. Diese Kopplung sollte verboten werden. Es darf nicht Voraussetzung sein, dass ich die Daten freigeben muss."
Von einem generellen künftigen Verbot des Datenhandels geht man bei beiden Verbraucherinstitutionen nicht aus. Man müsse sich in der Politik und natürlich auch als Verbraucher darüber im Klaren sein, dass Datenhandel inzwischen ein einträgliches Geschäft in Deutschland sei. Es gebe rund 1300 Adresshändler in Deutschland, so die Stiftung Warentest - und die deutschen Unternehmen würden jährlich Milliarden Euro für Werbeschreiben oder -anrufe ausgeben. Dass bislang auch staatliche Behörden Daten weitergeben oder auch verkaufen, auch hier müsse man den Bürgen ein Entscheidungsrecht geben, sagt Cornelia Tausch:
"Heute ist es so, dass Unternehmen die Möglichkeiten haben, Auskünfte bei den Meldebehörden zu bekommen, gegen eine Gebühr. So kommen sie an die Adressen von Personen. Es gab zwar auch jetzt schon Möglichkeiten des Widerspruches durch die Bürger, ab es ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Und in der Regel weiß man schlicht auch nicht, dass es eine Widerspruchsmöglichkeit gibt."
Des Weiteren sollte auch über eine Strafverschärfung bei Datenmissbrauch nachgedacht werden, hilfreich sei zudem eine Herkunftskennzeichnung von Daten. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen will zudem, dass das Verbandsklage-Recht in diesem Bereich ausgeweitet wird.
Im Zusammenhang mit dem illegalen Datenhandel-Skandal sind ja auch unzulässige Konto-Abbuchungen ans Licht gekommen. Hier ging es im Wesentlichen um das Lastschriftverfahren. Cornelia Tausch:
"Dort können die Banken natürlich gewissenhafter sein. Sie sollten schauen, wo häufiger Lastschriften geplatzt sind oder auch zurückgebucht wurden. Wenn so etwas gehäuft vorkommt, sollte man auch hier handeln. Banken sollten sich hier auch austauschen, welche Fälle es da gibt. So kommt man Betrügern vielleicht auch leichter auf die Spur."
Dass im Herbst die Reform des Datenschutzgesetzes auf den Weg gebracht werden soll, begrüßen die Verbraucherverbände, dies sei eine gute Chance zu handeln. Allerdings sollte auch der Verbraucher begreifen, dass er sensibel mit den eigenen Daten umgehen sollte. Hermann-Josef Tenhagen nennt ein Beispiel:
"Häufig muss man Daten angeben, um ein Geschäft oder anderes überhaupt tätigen zu können. Da sind dann oft bestimmte Datenfelder mit einem Stern gekennzeichnet. Diese Daten sind dann erforderlich. Es gibt aber viele Felder ohne einen Stern. Die muss man nicht ausfüllen! Das ist für das Geschäft nicht notwendig. Also: Man sollte die eigenen Daten so wenig wie möglich rausrücken."
Viele konkrete Forderungen an die Politik im Vorfeld des Datenschutzgipfels heute in Berlin. Und eine generelle an die Verbraucher, nämlich sensibler mit den eigenen Daten auch umzugehen.
"Auch große Unternehmen wie beispielsweise "Toys R Us", "Spiele-Max" oder die Unterwäschen-Kette "Palmers" geben Daten weiter, ohne dass der Kunde es sehen kann. Sie bieten oft auch keine Möglichkeit, dies abzuwählen. Oder die Möglichkeit, es abzuwählen, ist so versteckt, dass man da als Kunde kaum etwas machen kann. Das ist natürlich überhaupt kein befriedigender Zustand: Es muss umgekehrt sein, der Kunde muss der Weitergabe der Daten bewusst zustimmen. Und wenn er es tut, dann muss er auch damit umgehen können."
Dies soll künftig natürlich auch für den boomenden Markt des Internetgeschäfts gelten. Bislang war es hier ja so, dass der Kunde oft ein bereits vorhandenes Häkchen in einem Kasten deaktivieren musste, um die Weitergabe der Daten zu verhindern. Das soll künftig umgekehrt sein, sagt und hofft Cornelia Tausch, die Leiterin des Fachbereichs Wirtschaft beim Bundesverband der Verbraucherzentralen:
"Das würde konkret so aussehen, dass dort ein Feld ist: Ich stimme der Übermittlung und Nutzung meiner Daten für Werbezwecke und so weiter zu. Wenn ich dies will, muss ich hier aktiv ein Häkchen setzen. Es gibt hier noch einen zweiten Aspekt. Es gibt in diesem Bereich viele Kopplungen. Das heißt, dass ich einen bestimmten Dienst nur dann nutzen kann, wenn ich der Nutzung meiner Daten zustimme. Diese Kopplung sollte verboten werden. Es darf nicht Voraussetzung sein, dass ich die Daten freigeben muss."
Von einem generellen künftigen Verbot des Datenhandels geht man bei beiden Verbraucherinstitutionen nicht aus. Man müsse sich in der Politik und natürlich auch als Verbraucher darüber im Klaren sein, dass Datenhandel inzwischen ein einträgliches Geschäft in Deutschland sei. Es gebe rund 1300 Adresshändler in Deutschland, so die Stiftung Warentest - und die deutschen Unternehmen würden jährlich Milliarden Euro für Werbeschreiben oder -anrufe ausgeben. Dass bislang auch staatliche Behörden Daten weitergeben oder auch verkaufen, auch hier müsse man den Bürgen ein Entscheidungsrecht geben, sagt Cornelia Tausch:
"Heute ist es so, dass Unternehmen die Möglichkeiten haben, Auskünfte bei den Meldebehörden zu bekommen, gegen eine Gebühr. So kommen sie an die Adressen von Personen. Es gab zwar auch jetzt schon Möglichkeiten des Widerspruches durch die Bürger, ab es ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Und in der Regel weiß man schlicht auch nicht, dass es eine Widerspruchsmöglichkeit gibt."
Des Weiteren sollte auch über eine Strafverschärfung bei Datenmissbrauch nachgedacht werden, hilfreich sei zudem eine Herkunftskennzeichnung von Daten. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen will zudem, dass das Verbandsklage-Recht in diesem Bereich ausgeweitet wird.
Im Zusammenhang mit dem illegalen Datenhandel-Skandal sind ja auch unzulässige Konto-Abbuchungen ans Licht gekommen. Hier ging es im Wesentlichen um das Lastschriftverfahren. Cornelia Tausch:
"Dort können die Banken natürlich gewissenhafter sein. Sie sollten schauen, wo häufiger Lastschriften geplatzt sind oder auch zurückgebucht wurden. Wenn so etwas gehäuft vorkommt, sollte man auch hier handeln. Banken sollten sich hier auch austauschen, welche Fälle es da gibt. So kommt man Betrügern vielleicht auch leichter auf die Spur."
Dass im Herbst die Reform des Datenschutzgesetzes auf den Weg gebracht werden soll, begrüßen die Verbraucherverbände, dies sei eine gute Chance zu handeln. Allerdings sollte auch der Verbraucher begreifen, dass er sensibel mit den eigenen Daten umgehen sollte. Hermann-Josef Tenhagen nennt ein Beispiel:
"Häufig muss man Daten angeben, um ein Geschäft oder anderes überhaupt tätigen zu können. Da sind dann oft bestimmte Datenfelder mit einem Stern gekennzeichnet. Diese Daten sind dann erforderlich. Es gibt aber viele Felder ohne einen Stern. Die muss man nicht ausfüllen! Das ist für das Geschäft nicht notwendig. Also: Man sollte die eigenen Daten so wenig wie möglich rausrücken."
Viele konkrete Forderungen an die Politik im Vorfeld des Datenschutzgipfels heute in Berlin. Und eine generelle an die Verbraucher, nämlich sensibler mit den eigenen Daten auch umzugehen.