
Das entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel und bestätigte ein Urteil der Vorinstanz. Die Richter erklärten, es gebe tatsächliche Anhaltspunkte, dass der AfD-Landesverband die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Frage stelle. Zudem seien zahlreiche Aussagen von AfD-Politikern dokumentiert, die sich gegen die Menschenwürde von Ausländern richteten.
Der Verfassungsschutz in Hessen hatte den Landesverband der AfD bereits vor drei Jahren als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft. Die Partei wehrt sich seitdem juristisch dagegen.
Diese Nachricht wurde am 29.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.