Archiv

Fehler der Behörden benannt
Hessens Landtag legt Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses zum Mordfall Lübcke vor

Der hessische Landtag hat rund vier Jahre nach der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses vorgelegt.

    Schwarz-weiß-Foto von Walter Lübcke bei seiner Beerdigung
    Der Abschlussbericht des Lübcke-Untersuchungsausschusses legt Fehler der Sicherheitsbehörden offen. (picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Swen Pfoertner)
    Das Dokument benennt Fehler und strukturelle Mängel der Sicherheitsbehörden. So war der Täter als Rechtsextremist aktenkundig, stand aber zum Tatzeitpunkt nicht mehr unter besonderer Beobachtung des Verfassungsschutzes. Im Bericht heißt es, die Gefährlichkeit des Mannes stehe rückblickend außer Frage. Insofern sei die Entscheidung, ihn nicht weiter zu beobachten, Zitat, "aus heutiger Sicht fehlerhaft". Die Frage, ob der Mord hätte verhindert werden können, lässt der Bericht offen.
    Diese Nachricht wurde am 13.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.