
Das Dokument benennt Fehler und strukturelle Mängel der Sicherheitsbehörden. So war der Täter als Rechtsextremist aktenkundig, stand aber zum Tatzeitpunkt nicht mehr unter besonderer Beobachtung des Verfassungsschutzes. Im Bericht heißt es, die Gefährlichkeit des Mannes stehe rückblickend außer Frage. Insofern sei die Entscheidung, ihn nicht weiter zu beobachten, Zitat, "aus heutiger Sicht fehlerhaft". Die Frage, ob der Mord hätte verhindert werden können, lässt der Bericht offen.
Diese Nachricht wurde am 13.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.