
Heinz sagte im Deutschlandfunk (Audio-Link), seit dem Angriff der Hamas im Oktober 2023 gebe es auf deutschen Straßen vermehrt Demonstrationen und Verammlungen, bei denen zur Vernichtung Israels aufgerufen werde. Solche Parolen seien zu einem "antisemitischen Code" geworden. Sie hätten damit konkrete Auswirkungen auf die Sicherheit jüdischen Lebens in Deutschland.
Klare Abgrenzung zu legitimer Kritik
Der CDU-Politiker betonte, es gehe nicht darum, Kritik an der israelischen Regierung zu unterbinden. Diese bleibe selbstverständlich möglich. Strafbar sein sollen vielmehr gezielte Aufrufe zur Beseitigung Israels. Darunter fielen auch Darstellungen über eine Auslöschung Israel wie durchgestrichene Landkarten oder entsprechende Parolen auf Demonstrationen. Solche Äußerungen würden von vielen Jüdinnen und Juden als Bedrohung empfunden.
Neben Präventionsarbeit brauche es klare gesetzliche Grenzen, fügte Heinz hinzu. Ein harter Kern sei durch Aufklärung allein nicht mehr erreichbar. Wenn der Schutz Israels und jüdischen Lebens Teil der deutschen Staatsräson sei, müsse sich dies auch konsequent in der Rechtsordnung widerspiegeln. Angesichts der deutschen Geschichte sei eine solche Einschränkung der Meinungsfreiheit gerechtfertigt, sagte der hessische Justizminister.
Zustimmung vom Zentralrat der Juden
Die hessische Landesregierung will am 8. Mai einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundesrat einbringen. Bei dem Termin handelt es sich um den Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus. Der Entwurf sieht Geldstrafen sowie Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vor.
Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Schuster, begrüßte die Pläne Hessens. Er sagte, der Aufruf zur Vernichtung des israelischen Staates sei bisher strafrechtlich nicht geregelt. Judenhass trete vermehrt als sogenannter "Antizionismus" auf, der sich vorgeblich nur gegen den israelischen Staat richte. Aktuell sei das deutsche Rechtssystem dem nicht gewachsen. Der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Frankfurt, Graumann, sprach von einem wichtigen, aber späten Schritt.
Sollte der Bundesrat dem Vorstoß Hessens zustimmen, wäre anschließend noch die Billigung durch den Bundestag nötig. Erst dann kann eine entsprechende Regelung in Kraft treten.
Diese Nachricht wurde am 28.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
