Mittwoch, 24. April 2024

Archiv


Hilfe für die Opfer des Hochwassers

Der Staat will den Hochwasseropfern mit Milliarden zur Seite springen. Unmittelbar hat der einzelne Geschädigte zunächst wenig davon. Erste Anlaufstelle für Betroffene sind die Kommunen vor Ort.

Von Daniela Siebert | 17.06.2013
    Alle Ebenen der öffentlichen Hand sind mittlerweile an der Hilfe für die Hochwassergeschädigten beteiligt. Erste und wichtigste Anlaufstelle für die Betroffenen sind die Kommunen vor Ort. Sie helfen vor allem bei der Müll- und Schlammbeseitigung erklärt Bernd Düsterdiek vom Deutschen Städte- und Gemeindebund in Bonn:

    "Die Städte und Gemeinden reagieren natürlich nach der Situation vor Ort, in kleineren Städten und Gemeinden kann es durchaus so sein, dass die Kommunen anbieten, eine Abholung etwa von Hausrat, von beschädigtem und zerstörtem Mobiliar und anderen Dingen vor Ort, sodass also faktisch die Müllabfuhr bei Ihnen häufiger als sonst vorbei kommt und diese Dinge abholt oder es werden auch in größeren Städten und Gemeinden Sammelplätze eingerichtet, es werden Container straßenzugweise aufgestellt, wo die Bürgerinnen und Bürger ihre Dinge hinbringen können, die nicht mehr brauchbar sind und hier durch Kommunen und auch durch Landkreise diese Dinge dann kostenfrei beseitigt werden."

    Außerdem verteilen die Städte und Gemeinden auch die Gelder, die die betroffenen Bundesländer als Soforthilfen beschlossen haben. In Niedersachsen sind beispielsweise bis zu 2500 Euro pro Haushalt vorgesehen sowie Hilfen bei Ölschäden, sozialer Notlage und beruflicher Existenzgefährdung und in Brandenburg bis zu 2000 Euro pro Haushalt oder 5000 Euro pro Unternehmen. Welche Hilfen das Land Sachsen leistet, dazu Staatssekretär Fritz Jaeckel, Leiter des Wiederaufbaustabes in der Dresdner Staatskanzlei:

    "Bei der Soforthilfe für den Bürger hat das Kabinett entschieden, dass jeder Erwachsene 400 Euro erhält und für jedes Kind 250 Euro, um den ersten Bedarf an Haushaltsgegenständen decken zu können oder auch vielleicht beschädigte Kleidung zu erwerben, dann gibt es eine Richtlinie über 15 Millionen Euro Soforthilfe für die Wohngebäude, dort sind insgesamt Möglichkeiten geschaffen, 1000 Euro pro Wohngebäude als Soforthilfe zu bekommen und dann haben wir eine Richtlinie aus dem Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit in Höhe von zehn Millionen Euro Soforthilfen für Unternehmen, die damit auch erste Maßnahmen zur Wiederherstellung werden dann folgen müssen. Einschränkungen sind so gering wie möglich gehalten worden, ich habe von anderen Bundesländern gehört, dass es Einkommensgrenzen gegeben hat, bei uns gibt es keine Einkommensgrenzen."

    Tatsächlich macht beispielsweise das Land Thüringen Einschränkungen für seine Soforthilfen. Dort fliessen die Gelder nur, wenn keine Versicherung für die Schäden aufkommt und Unternehmer 2012 unter 36.000 Euro Netto-Gewinn gemacht haben.

    Schon bald werden viele Kommunen auch Gelder des Bundes an die Hochwassergeschädigten ausreichen. Ende letzter Woche unterzeichnete der Bundesinnenminister dazu ein Fluthilfeabkommen mit Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Schleswig-Holstein. Vorgesehen sind jeweils Geldsummen von bis zu 23 Millionen Euro in Sachsen, jeweils zehn Millionen in Sachsen-Anhalt und in Thüringen sowie eine Million in Schleswig-Holstein. Allerdings stehen die Vereinbarungen derzeit noch unter Finanzierungsvorbehalt, mit der tatsächlichen Auszahlung an die Bürger ist ab Mitte Juli zu rechnen.
    Auch die Europäische Union wird den Hochwassergeschädigten helfen. Allerdings nur indirekt. Denn für solche Katastrophen wie das jetzige Hochwasser wurde 2002 der Europäische Solidaritätsfonds geschaffen. Aus ihm dürften auch diesmal Hilfsgelder fliessen erklärt Reinhard Hoenighaus, Sprecher der EU-Kommission in Berlin.

    "Die Staaten können aus diesem europäischen Fonds Nothilfemaßnahmen rückwirkend refinanzieren. Der Antrag ist soweit wir wissen in Vorbereitung und wir rechnen auch mit einem Antrag vom Bund."

    Die jüngsten Pläne der Europaminister der Bundesländer, Gelder aus den EU-Strukturfonds für die Katastrophenhilfe umzunutzen, hält Hoenighaus für realistisch.

    Für Immobilienbesitzer sowie kleine und mittlere Unternehmen hat auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW, einen Aktionsplan lanciert. Der läuft mindestens ein Jahr lang und ermöglicht Kredite mit nur einem Prozent Zinssatz. Für Immobilienbesitzer entfällt dabei sogar eine Bonitätsprüfung. Ausgereicht werden die KfW-Kredite über die jeweilige Hausbank.

    Mittelfristig wird es auch einen bundesweiten Wiederaufbaufonds geben, Details dazu sind aber noch unklar.

    Linktipps zu öffentlichen Hilfen für Hochwassergeschädigte:

    Informationen zu überregionalen öffentlichen Hilfen für Hochwassergeschädigte von:
    - der Bundesregierung
    - dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
    - der Kreditanstalt für Wiederaufbau

    Informationen zu Hilfen der Bundesländer für Hochwassergeschädigte:
    - Bayern
    - Brandenburg
    - Niedersachsen
    - Sachsen
    - Sachsen-Anhalt
    - Soforthilfe Investitionsbank (Sachsen-Anhalt)
    - Steuererleichterung Infos von Ministerium für Finanzen Sachsen-Anhalt (PDF)
    - Thüringen