
Eine solche Regelung dürfe aber nicht auf Fälle der Lese- und Rechtschreibstörung Legasthenie begrenzt werden. Sonst würden betroffene Schüler benachteiligt.
Drei Abiturienten aus Bayern, die Legasthenie haben, hatten Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil es bei Schülern mit anderen Schwächen keine Zeugnisvermerke gab, obwohl einzelne Teilleistungen nicht bewertet wurden.
(Az. 1 BvR 2577/15 u.a.)
Diese Nachricht wurde am 24.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.