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Bundesverfassungsgericht
Hinweis auf Prüfungserleichterung darf im Zeugnis stehen

In Schulzeugnissen darf nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vermerkt werden, wenn Teilleistungen wie etwa die Rechtschreibung bei Prüfungen nicht bewertet wurden. Unter dem Gesichtspunkt der Chancengleichheit könne dies sogar geboten sein, entschieden die Karlsruher Richter.

    Eine Schülerin meldet sich während einer Unterrichtsstunde in einer Schulklasse.
    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Hinweise auf Prüfungserleichterung im Zeugnis stehen dürfen. (picture alliance / photothek / Michael Gottschalk)
    Eine solche Regelung dürfe aber nicht auf Fälle der Lese- und Rechtschreibstörung Legasthenie begrenzt werden. Sonst würden betroffene Schüler benachteiligt.
    Drei Abiturienten aus Bayern, die Legasthenie haben, hatten Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil es bei Schülern mit anderen Schwächen keine Zeugnisvermerke gab, obwohl einzelne Teilleistungen nicht bewertet wurden.
    (Az. 1 BvR 2577/15 u.a.)
    Diese Nachricht wurde am 24.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.