
Dem Angeklagten werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Tötung, Folter und Freiheitsberaubung sowie Kriegsverbrechen zur Last gelegt. Er war Anführer einer bewaffneten schiitischen Miliz der Hisbollah, die im syrischen Bürgerkrieg auf der Seite der Staatsführung von Machthaber Assad kämpfte.
Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte zwischen August 2012 und 2014 an mehreren Überfällen auf sunnitische Zivilisten beteiligt war. Das Urteil fiel nach 42 Prozesstagen. Der Senat hatte 30 Zeugen gehört, die mehrheitlich aus Syrien stammen und mittlerweile weltweit verstreut leben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(Az.: 6 St 3 BJs 47/20)
Diese Nachricht wurde am 03.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.