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Programm zum Patenttag an der Uni Dortmund
Erfindungsreiche Professoren haben künftig weniger Rechte, wenn es um die Verwertung der Patente geht, die sie für ihre technische Entwicklungen eintragen lassen. Das Arbeitnehmererfindergesetz soll geändert werden. Dann soll das Recht der Nutzung der Hochschullehrer-Erfindungen grundsätzlich bei der Hochschule liegen. Wer darf wissenschaftliche Erkenntnisse für sich verwerten und wer nicht? Diese Frage wurde heute an der Uni Dortmund in einem "Streitgespräch über Patente für findige Professoren" erörtert. Das Deutsche Patent- und Markenamt in München meldet jährlich 110.000 Patentanmeldungen, 4.000 bis 5.000 kommen von Hochschulangehörigen. Das so genannte Hochschulprivileg stellt eine Ausnahme des Arbeitnehmererfindergesetzes dar: Ein Arbeitnehmer erfindet etwas, die Erfindung gehört aber dem Arbeitgeber. Wenn ein Professor etwas während des Dienstes erfindet, bleiben die Rechte beim Erfinder und gehen nicht automatisch auf die Hochschule über.