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Hochschulrektoren ziehen Bilanz

Bei der Föderalismusreform geht es um handfeste und lebensnahe Dinge: Was soll der Bund gesetzlich regeln, was können die Länder alleine entscheiden und deshalb auch selbst bezahlen? Wird die Reform wie geplant umgesetzt, dann soll sich der Bund bei der Bildung in Zukunft weitgehend heraushalten. Dass diese Marschrichtung falsch sei, das wurde gestern bei der Expertenanhörung im Bundestag deutlich. Jetzt diskutieren die Hochschulrektoren in Bonn über das Thema.

Studiogespräch mit Armin Himmelrath |
    Einhellige Meinung: Die Planung der großen Koalition in Sachen Föderalismusreform sei für den Bereich der Bildung kontraproduktiv. In der Wissenschaft könne davon keiner profitieren. Deshalb fordern die Hochschulrektoren Nachbesserungen.

    Besondere Sorge bereite das so genannten Kooperationsverbots, war auf der Pressekonferenz in Bonn zu hören. Dabei handelt es sich um die gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern, die es so in Zukunft nicht mehr geben soll. Bisher war es so, dass der Bund bestimmte Gelder zur Verfügung stellen konnte. Meist gab es die gleiche Summe von Seiten des Landes dazu, so dass Investitionen in der Forschung oder beim Hochschulbau vorgenommen werden konnten. Nach den Neuregelungen soll die alleinige Zuständigkeit dafür in Zukunft bei den Ländern liegen. Doch die Hochschulen machen deutlich, dass sie diese Entwicklung beängstigend finden. Das könnte dazu führen, dass künftig die Entscheidungen eher von den Finanzministern als von den Wissenschaftsministern gefällt werden können.

    Die Rektoren setzen jetzt auf die Kraft der Argumente. Doch die Koalition hat deutlich gemacht, dass sie grundsätzlich keine Änderungen mehr wünscht.