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Wissenschaftszeitvertragsgesetz
Hochschulrektorenkonfernez bemängelt zu knappe Befristungen

Der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, Peter-André Alt, sieht Nachbesserungsbedarf bei der von der Regierung geplanten Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes.

23.03.2023
    Das Foto zeigt einen Mann mit Brille im Anzug, der an einem Podest steht und in ein Mikrofon spricht.
    Peter-Andre Alt, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, sieht Mängel bei der Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (picture alliance/dpa)
    So sei für Promotionen und daran anschließende Qualifikationen eine zu knappe Befristung vorgesehen, sagte Alt im Deutschlandfunk. Ein neues Wissenschaftszeitvertragsgesetz müsse auskömmliche Qualifizierungszeiten gewährleisten. Alt warnte jedoch vor überzogengen Erwartungen an das Vorhaben. Das neue Gesetz schaffe keine dauerhaften Stellen. Dazu müsse das Hochschulsystem in Deutschland an anderen Stellen reformiert werden. Generell fehle es an Planstellen im Mittelbau.
    Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hatte vergangene Woche wesentliche Inhalte der geplanten Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes vorgestellt. Unter anderem soll es Mindestvertraglaufzeiten von drei Jahren für eine Promotion geben, und Studierende müssen mindestens ein Jahr beschäftigt werden. Ziele der Reform seien mehr Verlässlichkeit, Transparenz und die Planbarkeit wissenschaftlicher Karrierewege, hieß es.
    Hintergrund der Reform sind seit Jahrzehnten beklagte prekäre Beschäftigungsverhältnisse, mangelnde Perspektiven und unbezahlte Überstunden für Nachwuchskräfte im deutschen Wissenschaftssystem. Unter den Hashtags #IchbinHanna, #IchbinReyhan oder #ProfsfürHanna wird das seit Längerem in den Sozialen Medien thematisiert.
    Diese Nachricht wurde am 23.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.