
Damals wurden bei dem Messerangriff vor einer Bar vier Menschen verletzt. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach den angeklagten Syrer nun wegen versuchten Mordes schuldig, stellte die besondere Schwere seiner Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an.
Die Bundesanwaltschaft hatte erklärt, dem 36-Jährigen fehle jegliche Empathie mit den Opfern. Mitleid empfinde er nur für sich selbst. Wegen seiner radikal-islamischen Gesinnung sei er nach wie vor gefährlich.
Diese Nachricht wurde am 01.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
