Die 10 Euro fallen jedes Quartal beim Arzt- oder Zahnarzt-Besuch an. Wer grundsätzlich zuerst zum Hausarzt geht, zahlt nur einmal im Quartal. Keine Gebühr fällt an für Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt, für Vorsorge und Früherkennung sowie für Schutzimpfungen.
Die Praxisgebühr, berichtete gestern die Kassenärztliche Bundesvereinigung, werde von den meisten Patienten hingenommen.
Höhere Kosten fallen ab sofort auch für Patienten an, wenn sie Medikamente brauchen. Die Zuzahlungen in den Apotheken richten sich nicht mehr nach Packungsgrößen sondern nach den Preisen der Medikamente. So betragen die Zuzahlungen zu rezeptpflichtigen Medikamenten jeweils zwischen fünf und zehn Euro.
Im Gespräch: Die Apothekerin Dr. Gabriele Feige von der Agnes-Apotheke in Köln.
Die Praxisgebühr, berichtete gestern die Kassenärztliche Bundesvereinigung, werde von den meisten Patienten hingenommen.
Höhere Kosten fallen ab sofort auch für Patienten an, wenn sie Medikamente brauchen. Die Zuzahlungen in den Apotheken richten sich nicht mehr nach Packungsgrößen sondern nach den Preisen der Medikamente. So betragen die Zuzahlungen zu rezeptpflichtigen Medikamenten jeweils zwischen fünf und zehn Euro.
Im Gespräch: Die Apothekerin Dr. Gabriele Feige von der Agnes-Apotheke in Köln.