
Die Minimalvergütung liegt nun bei 12,82 Euro - das sind 41 Cent mehr als bisher. Auch für Auszubildende gilt eine höhere Untergrenze bei der Bezahlung: Im ersten Lehrjahr müssen mindestens 649 Euro im Monat gezahlt werden - knapp fünf Prozent mehr als bisher. Durch die Anhebung des Mindestlohns steigt auch die Verdienstobergrenze bei sogenannten Minijobs. Sie erhöht sich von bisher 538 Euro auf 556 Euro.
Das Kindergeld liegt jetzt fünf Euro höher und beträgt 255 Euro. In gleicher Höhe steigt der Kindersofortzuschlag, der dann bei 25 Euro liegt. Elterngeld erhalten nur noch Paare, die weniger als 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen im Jahr haben.
Diese Nachricht wurde am 01.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
