Die Aufforderung zurückzutreten, erreichte die Unternehmensberaterin Professorin Gertrud Höhler von vielen Seiten - vom nordrhein-westfälischen Innovationsminister, vom Hochschulrat, von Studenten und vom Rektor aus Paderborn. Das Problem: Wenn jemand nicht zurücktreten will, so kann der Hochschulrat per Gesetz das Mitglied nicht abwählen. Der betroffene Hochschulrat forderte deshalb NRW-Wissenschaftsminister Professor Andreas Pinkwart auf, eine Abwahlmöglichkeit ins Gesetz aufzunehmen. Der allerdings wehrt sich:
"Ich sehe zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Veranlassung, dass es zu zusätzlichen Änderungen kommt."
Der Hochschulrat ist in Nordrhein-Westfalen seit In-Kraft-Treten des HFG, des Hochschulfreiheitsgesetzes, das oberste Steuerungs- und Aufsichtsorgan der Hochschule. Die sechs bis zehn Ratsmitglieder sollen Erfahrungen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen bündeln. Der Rat ist Dienstvorgesetzter der Hochschulleitung und berät sie in ihrer Strategie. Eigene Mitglieder abwählen kann der Rat aber nicht. Um handlungsfähig zu bleiben, entzog der Paderborner Hochschulrat Frau Höhler Anfang des Monats deshalb das Mandat, die Wahl der künftigen Hochschulleitung mit vorzubereiten. NRW-Minister Pinkwart:
"Entscheidend ist mir, dass die Funktionsfähigkeit jeweils gesichert ist. Und das stellt das Gesetz ja sicher. Das zeigt ja auch Paderborn. Der Hochschulrat ist funktionsfähig. Das stellt er auch unter Beweis."
Rückendeckung erhält der Minister vom Vorsitzenden der Landesrektorenkonferenz. Professor Volker Ronge, Rektor der Universität Wuppertal, ist auch der Meinung, dass das Hochschulfreiheitsgesetz wegen dieses Einzelfalles nicht geändert werden sollte. Dass es keine formale Abwahlmöglichkeit im Gesetz gibt, sei durchaus üblich.
"Wir haben in vielen Lebensbereichen in der Wirtschaft bei Aufsichtsräten genauso wie in andere Bereichen keine Abwahlmöglichkeit, weil wir davon ausgehen, dass man sich wohl überlegt, wen man in welche Position bringt, und dass dieses Vertrauen auch in die eigene Entscheidung es nicht nötig macht, dort ein formelles, ein Abberufungsverfahren zu erzeugen."
Und wenn das nicht klappt? Was dann?
"Wir müssen uns dann im Grunde darauf verlassen, dass Leute aus eigener Einsicht, wenn sie sich selbst in ihrer gesellschaftlichen Umgebung unmöglich gemacht haben, aus eigener Einsicht zurücktreten."
Die Paderborner Erfahrungen - wochenlange Medienberichterstattung inklusive - bringen Professor Nikolaus Risch, Rektor der Universität Paderborn, zu einer anderen Erkenntnis. Er wünscht sich einen Kontrollmechanismus für die Arbeit des Hochschulrates.
"Aber jetzt aus einem einzelnen Fall abzuleiten, dass in der nächsten Woche ein Gesetz geändert werden soll, dem würde ich mich nicht anschließen. Und so hat es übrigens auch der Hochschulrat nicht gemeint. Er hat gesagt, dieses muss zum Anlass genommen werden bei einer Novellierung, die sicherlich kommen wird, diese Erfahrung, die wir hier gesammelt haben, auch in eine mögliche Gesetzesnovellierung einfließen zu lassen. Dem schließe ich mich natürlich an."
Der Allgemeine Studierendenausschuss der Universität Paderborn fordert ebenfalls eine Gesetzesänderung, die die Abwahl einzelner Hochschulratsmitglieder ermöglicht. Die Kritik des AStA-Vorsitzenden Christian Hachmann setzt aber schon vorher an:
"Aber leider ist das gesetzlich vorgesehene Auswahlverfahren für den Hochschulrat sehr intransparent. und der Senat kann nachher- genau wie der Minister - nur über eine Gesamtliste abstimmen. Insofern: Da fehlt es einfach an Eingriffsmöglichkeiten, wenn man denn sagt, da ist jetzt jemand auf der Liste gelandet, wie auch immer, der da eigentlich doch nicht geeignet ist, dann sieht das bisherige Verfahren wenig Möglichkeiten vor, da noch einzugreifen."
Anfang Juni hatte Innovationsminister Pinkwart den Hochschulratsmitgliedern der Universität Paderborn die Bestellungsurkunde überreicht. Weitere Universitäten und Fachhochschulen im Land haben bis zum Ende des Jahres Zeit, sich eine Grundordnung zu geben und ebenfalls einen Hochschulrat einzurichten. Sie werden sich nach den Geschehnissen in Paderborn wohl gut überlegen, wen sie für die nächsten fünf Jahre in das Gremium wählen.
"Ich sehe zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Veranlassung, dass es zu zusätzlichen Änderungen kommt."
Der Hochschulrat ist in Nordrhein-Westfalen seit In-Kraft-Treten des HFG, des Hochschulfreiheitsgesetzes, das oberste Steuerungs- und Aufsichtsorgan der Hochschule. Die sechs bis zehn Ratsmitglieder sollen Erfahrungen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen bündeln. Der Rat ist Dienstvorgesetzter der Hochschulleitung und berät sie in ihrer Strategie. Eigene Mitglieder abwählen kann der Rat aber nicht. Um handlungsfähig zu bleiben, entzog der Paderborner Hochschulrat Frau Höhler Anfang des Monats deshalb das Mandat, die Wahl der künftigen Hochschulleitung mit vorzubereiten. NRW-Minister Pinkwart:
"Entscheidend ist mir, dass die Funktionsfähigkeit jeweils gesichert ist. Und das stellt das Gesetz ja sicher. Das zeigt ja auch Paderborn. Der Hochschulrat ist funktionsfähig. Das stellt er auch unter Beweis."
Rückendeckung erhält der Minister vom Vorsitzenden der Landesrektorenkonferenz. Professor Volker Ronge, Rektor der Universität Wuppertal, ist auch der Meinung, dass das Hochschulfreiheitsgesetz wegen dieses Einzelfalles nicht geändert werden sollte. Dass es keine formale Abwahlmöglichkeit im Gesetz gibt, sei durchaus üblich.
"Wir haben in vielen Lebensbereichen in der Wirtschaft bei Aufsichtsräten genauso wie in andere Bereichen keine Abwahlmöglichkeit, weil wir davon ausgehen, dass man sich wohl überlegt, wen man in welche Position bringt, und dass dieses Vertrauen auch in die eigene Entscheidung es nicht nötig macht, dort ein formelles, ein Abberufungsverfahren zu erzeugen."
Und wenn das nicht klappt? Was dann?
"Wir müssen uns dann im Grunde darauf verlassen, dass Leute aus eigener Einsicht, wenn sie sich selbst in ihrer gesellschaftlichen Umgebung unmöglich gemacht haben, aus eigener Einsicht zurücktreten."
Die Paderborner Erfahrungen - wochenlange Medienberichterstattung inklusive - bringen Professor Nikolaus Risch, Rektor der Universität Paderborn, zu einer anderen Erkenntnis. Er wünscht sich einen Kontrollmechanismus für die Arbeit des Hochschulrates.
"Aber jetzt aus einem einzelnen Fall abzuleiten, dass in der nächsten Woche ein Gesetz geändert werden soll, dem würde ich mich nicht anschließen. Und so hat es übrigens auch der Hochschulrat nicht gemeint. Er hat gesagt, dieses muss zum Anlass genommen werden bei einer Novellierung, die sicherlich kommen wird, diese Erfahrung, die wir hier gesammelt haben, auch in eine mögliche Gesetzesnovellierung einfließen zu lassen. Dem schließe ich mich natürlich an."
Der Allgemeine Studierendenausschuss der Universität Paderborn fordert ebenfalls eine Gesetzesänderung, die die Abwahl einzelner Hochschulratsmitglieder ermöglicht. Die Kritik des AStA-Vorsitzenden Christian Hachmann setzt aber schon vorher an:
"Aber leider ist das gesetzlich vorgesehene Auswahlverfahren für den Hochschulrat sehr intransparent. und der Senat kann nachher- genau wie der Minister - nur über eine Gesamtliste abstimmen. Insofern: Da fehlt es einfach an Eingriffsmöglichkeiten, wenn man denn sagt, da ist jetzt jemand auf der Liste gelandet, wie auch immer, der da eigentlich doch nicht geeignet ist, dann sieht das bisherige Verfahren wenig Möglichkeiten vor, da noch einzugreifen."
Anfang Juni hatte Innovationsminister Pinkwart den Hochschulratsmitgliedern der Universität Paderborn die Bestellungsurkunde überreicht. Weitere Universitäten und Fachhochschulen im Land haben bis zum Ende des Jahres Zeit, sich eine Grundordnung zu geben und ebenfalls einen Hochschulrat einzurichten. Sie werden sich nach den Geschehnissen in Paderborn wohl gut überlegen, wen sie für die nächsten fünf Jahre in das Gremium wählen.