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Hoffnung auf ein Grundsatzurteil

Im deutschen Rechtswesen gibt es den Begriff Verbreiterhaftung. Medien müssen also prüfen, ob verbreitete Äußerungen auch der Wahrheit entsprechen. Diese Woche gab es dazu ein entscheidendes Urteil des Bundesgerichtshofes.

Christian Mensching im Gespräch mit Bettina Schmieding |
    "Diese Woche fand ein langwieriger Streit sein - vielleicht nur vorläufiges - Ende vor dem Bundesgerichtshof. Die "Saarbrücker Zeitung" hatte 2007 ein Interview mit dem Autor Roger Willemsen veröffentlicht. Darin hatte Willemsen über den Focus-Chefredakteur Helmut Markwort diesen folgenschweren Satz gesagt: Zitat "Das 'Focus'-Interview, das Markwort mit Ernst Jünger geführt haben will, war schon zwei Jahre zuvor in der 'Bunten' erschienen", Zitatende.

    Markwort war beleidigt und verklagte – man höre und staune – die "Saarbrücker Zeitung". Und das liegt daran, dass es im deutschen Rechtswesen den Begriff "Verbreiterhaftung" gibt. Was so viel heißt wie: Wenn die "Saarbrücker Zeitung" schreibt, was Willemsen über Marktwort sagt, muss sie prüfen, ob das auch der Wahrheit entspricht. Medien können sich also nicht darauf zurückziehen, dass es ja nicht ihre eigene Meinung ist.

    Da diese Verbreiterhaftung nun den Kern des Mediengeschäfts an sich beeinträchtigt, blickte also die ganze Branche in dieser Woche zum BGH, der anders als die vorhergehenden Instanzen, der "Saarbrücker Zeitung" Recht gab. Eine Begründung des Urteils gibt es bisher nicht.

    Der Rechtsanwalt Christian Mensching von der Kanzlei Redeker, die den Deutschlandfunk und auch andere Sender presserechtlich vertritt, war bei der mündlichen Verhandlung dabei. Ob der BGH ein Grundsatzurteil abgegeben hat, das muss man Menschings Meinung nach abwarten."

    Sie können das Interview mit Christian Mensching mindestens fünf Monate in unserem Audio-on-Demand-Player nachhören