
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg setzte die Entscheidung des zuständigen Gremiums im Gesundheitswesen per Eilbeschluss außer Kraft. Nach Auffassung der Richter gibt es Zweifel an den Berechnungen. Geklagt hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Wann das Gericht abschließend über den Fall entscheidet, ist noch offen.
Der sogenannte Erweiterte Bewertungsausschuss hatte im März entschieden, die Honorare für Psychotherapeuten zum 1. April dieses Jahres um 4,5 Prozent zu kürzen. Das rief landesweit Proteste hervor. Befürchtet wird unter anderem, dass die Kürzung die bereits angespannte Versorgungslage mit Therapieplätzen verschärfen könnte.
Diese Nachricht wurde am 09.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
