
Die Hoteliers beklagen ihrer Ansicht nach wettbewerbswidrige Vertragsklauseln. Es gehe um Verluste wegen überhöhter Provisionen. Nach Einschätzung der von ihnen beauftraten Anwaltskanzleien könnten einzelnen Hotels hunderttausende und Hotelketten mehrere Millionen Euro Entschädigung zustehen.
Grundlage der Klage ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem vergangenen Jahr. Booking.com schrieb Hotels und Anbietern vor, über die Plattform den niedrigsten Preis anzubieten. Diese Klausel stellte der Gerichtshof in Frage.
Booking.com steht wegen seiner Marktmacht unter besonderer Beobachtung der EU-Kommission.
Diese Nachricht wurde am 22.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.