
Für jeden Tag Haft sollten Betroffene 100 statt bislang 75 Euro erhalten, zitiert die Deutsche Presse-Agentur aus einem Entwurf von Bundesjustizministerin Hubig. Ab einer sechsmonatigen Haft solle der Betrag auf 150 Euro pro Tag steigen. Demnach wird darüber hinaus klargestellt, dass bei der Berechnung einer Entschädigung die Verpflegung und Unterbringung in der Haftanstalt nicht von der Summe abgezogen werden dürfen. Entschädigung erhält man, wenn eine Verurteilung später aufgehoben wird, oder wenn ein Verfahren, das zu Untersuchungshaft geführt hat, eingestellt wird oder mit einem Freispruch endet.
Das Vorhaben ist im Bundesrat zustimmungspflichtig, da die Entschädigung von den Ländern gezahlt werden muss.
Diese Nachricht wurde am 13.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
