IP-Adressen
Hubig mit neuem Gesetzentwurf für Vorratsdatenspeicherung

Die Bundesregierung arbeitet an einem neuen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung.

    Eine Frau tippt auf einem Smartphone-Screen. Das Bild zeigt eine Person, die in einer schlecht beleuchteten Umgebung ein Smartphone benutzt. Die Beleuchtung hebt die Finger des Benutzers und den Bildschirm des Smartphones hervor.
    Die Vorratsdatenspeicherung geht zurück auf eine EU-Richtlinie von 2006. (picture alliance / M.i.S. / Bernd Feil)
    Er liegt mehreren Medien vor. Laut Justizministerin Hubig, SPD, kommen bei Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern, bei Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz Täter viel zu oft davon. Kritiker indes warnen vor einer anlasslosen Massenüberwachung im Internet und einer schleichenden Grundrechtsaushöhlung.
    Im Grundsatz plant Hubig den Angaben zufolge, Internetanbieter zu verpflichten, drei Monate lang zu speichern, zu welchen Zeiten etwa ein Privathaushalt mit welcher Internetadresse online war. Aufgerufene Seiten oder Apps dürfen zwar nicht gespeichert werden. Allerdings können deren Betreiber die IP-Adresse verzeichnen, über welche sie besucht wurden. Führt man die beiden Daten zusammen, wird doch nachvollziehbar, welche Seite von welchem Anschluss aus aufgerufen wurde. Offiziell dürfen die jedoch Daten nur bei Verdacht auf Straftaten abgefragt werden.
    Diese Nachricht wurde am 22.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.