Indexmieten
Hubig plant Begrenzung auf 3,5 Prozent pro Jahr - Einschränkungen auch für Kurzzeitvermietungen

Bundesjustizministerin Hubig hat einen Gesetzentwurf zur Regulierung von Mieten vorgelegt, die an die Inflationsrate gekoppelt sind.

    Mietshaus mit kleinen, monotones Apartments mit Balkon
    Entscheidend für Indexmieten ist der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes (Symbolbild) (imago images / blickwinkel / McPHOTO, via www.imago-images.de)
    Damit solle der Anstieg der sogenannten Indexmieten bei 3,5 Prozent pro Jahr gedeckelt werden, sagte die SPD-Politikerin der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft. Sie habe den Entwurf bereits vor einigen Tagen in die regierungsinterne Ressortabstimmung gegeben. Ihr Ziel sei, dass die Regelungen spätestens Anfang 2027 in Kraft treten. Laut Hubig soll dies dann für alle Indexmietverträge gelten, egal ob sie neu abgeschlossen werden oder bereits bestehen.
    Darüber hinaus will die Justizministerin auch Kurzzeitvermietungen regulieren. Hier sei eine Begrenzung auf maximal sechs Monate geplant. Sollte dennoch verlängert werden, würde anders als bislang die Mietpreisbremse greifen.

    Aus dem Deutschlandfunk-Programm:

    Wohnraum: Ministerin Hubig kündigt Mietrechtsnovelle an (Audio)
    Diese Nachricht wurde am 20.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.