
Wer seine Partnerin schlage, müsse damit rechnen, dass er sein Kind nicht mehr oder nur noch im Beisein einer Begleitperson sehen dürfe, sagte die SPD-Politikerin den Funke-Medien. Hubig fügte an, solche Einschränkungen könnten auch wegen psychischer Gewalt gerechtfertigt sein. Als Beispiel nannte sie schwere Beleidigungen oder Bedrohungen.
Bisher kann das Sorge- und Umgangsrecht eines Elternteils grundsätzlich nur dann eingeschränkt werden, wenn das Kind selbst Gewalt erfährt - aber nicht, wenn die Partnerin oder der Partner betroffen ist.
Diese Nachricht wurde am 21.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.