Bundesjustizministerin
Hubig (SPD) plant Gesetzesverschärfung: "Wer seine Partnerin schlägt, muss damit rechnen, sein Kind nicht mehr zu sehen"

Bundesjustizministerin Hubig hat Verschärfungen im Sorge- und Umgangsrecht für Gewalttäter angekündigt.

    Stefanie Hubig (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, spricht im Plenarsaal im Bundestag zu den Abgeordneten.
    Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). (Katharina Kausche/dpa)
    Wer seine Partnerin schlage, müsse damit rechnen, dass er sein Kind nicht mehr oder nur noch im Beisein einer Begleitperson sehen dürfe, sagte die SPD-Politikerin den Funke-Medien. Hubig fügte an, solche Einschränkungen könnten auch wegen psychischer Gewalt gerechtfertigt sein. Als Beispiel nannte sie schwere Beleidigungen oder Bedrohungen.
    Bisher kann das Sorge- und Umgangsrecht eines Elternteils grundsätzlich nur dann eingeschränkt werden, wenn das Kind selbst Gewalt erfährt - aber nicht, wenn die Partnerin oder der Partner betroffen ist.
    Diese Nachricht wurde am 21.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.