Sachsen-Anhalt
Hubig und Frei bringen "Bundeszwang" gegen mögliche Rechtsverstöße einer künftigen Landesregierung wieder ins Gespräch

Nach dem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt hat Bundesjustizministerin Hubig Beamte dort dazu aufgerufen, rechtswidrigen Weisungen einer möglichen künftigen AfD-Landesregierung zu widersprechen. Sie verwies auch auf den im Grundgesetz vorgesehenen sogenannten Bundeszwang. Unionsfraktionschef Frei hält einen solchen Einsatz ebenfalls für möglich - als letztes Mittel.

    Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) spricht und gestikuliert.
    Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) (IMAGO / / Florian Gaertner)
    Justizministerin Hubig sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, Beamtinnen und Beamte schwüren einen Eid auf die Verfassung. Sie müssten sich an Recht und Gesetz halten. Wenn ein Beamter den Eindruck habe, dass ihm rechtswidrige Weisungen erteilt würden, müsse er die Bedenken intern klar äußern, so die SPD-Politikerin. Hubig unterstrich gleichzeitig die Unabhängigkeit der Justiz und erklärte, sie sei sicher, dass sich diese gegen jeden Versuch von Einflussnahme versperren würde.

    Hubig: "Bund kann gegen Rechtsverstöße einer Landesregierung vorgehen"

    Die Ministerin hob zudem hervor, dass der Bund gegebenenfalls gegen Rechtsverstöße einer künftigen Landesregierung in Sachsen-Anhalt vorgehen könne. "Die Länder sind genauso an die Vorgaben des Grundgesetzes gebunden. Und es gibt das Prinzip der Bundestreue", sagte Hubig. "Verletzt ein Bundesland seine rechtlichen Pflichten, kann der Bund das Bundesverfassungsgericht anrufen." Auch gebe es den sogenannten Bundeszwang im Grundgesetz, durch den ein Weisungsrecht des Bundes gegenüber einem Land begründet werden könnte. Hubig nannte als Beispiel den Fall, dass eine Landesregierung ihre Behörden anweise, "geltendes Recht zu missachten, also beispielsweise keine Einbürgerungsanträge mehr zu bearbeiten oder keine gleichgeschlechtlichen Ehen mehr zuzulassen". Dann könnte die Bundesregierung den Landesbehörden die Weisung erteilen, die Gesetze doch anzuwenden, sagte die Ministerin. Das brauche die Zustimmung des Bundesrates.

    Unionsfraktionschef Frei: "Bundeszwang ist eine Ultima Ratio"

    Unionsfraktionschef Frei hält den Einsatz des Bundeszwangs gegen eine unter Umständen verfassungsfeindlich agierende Landesregierung ebenfalls für möglich - als letztes Mittel. Frei sagte den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland, der Bundeszwang sei eine "Ultima Ratio". Deutschland sei eine wehrhafte Demokratie mit den Instrumenten, um Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen, betonte Frei. Sollte es aber die Lage erfordern, werde man "selbstverständlich das Grundgesetz durchsetzen und dafür alle Instrumente nutzen."
    Bereits vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hatten einzelne Vertreter aus Juristik und Politik auf die Option des Bundeszwangs verwiesen - so unter anderem FDP-Chef Kubicki und der Kirchenjurist Hans Michael Heinig.

    "Bundeszwang" im Grundgesetz

    Der Bundeszwang ist in Artikel 37 des Grundgesetzes vorgesehen. Demnach kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates ein nicht kooperatives Land "zur Erfüllung seiner Pflichten" anhalten - sprich, geltendes Recht gegen eine Landesregierung durchsetzen. Dabei hat die Bundesregierung ein "Weisungsrecht gegenüber allen Ländern und ihren Behörden". In der Geschichte der Bundesrepublik wurde die Bestimmung noch nie angewandt.

    Ehemaliger Bundesverfassungsrichter Papier: "Auch AfD-Landesregierung ist an Recht gebunden"

    Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans-Jürgen Papier warnte indes vor Alarmismus wegen des AfD-Erfolgs in Sachsen-Anhalt. Er sagte dem "Kölner Stadtanzeiger", die Demokratie als solche sei nicht in Gefahr. Papier führte an, eine denkbare AfD-Regierung auf Landesebene sei an die Regeln der Rechtsstaatlichkeit und des Föderalismus gebunden. Nach seiner Ansicht gebe es derzeit keine Anzeichen, dass die Partei in der Lage sei, diese Ordnung zu sprengen.
    Die AfD hatte die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am vergangenen Sonntag mit großem Abstand gewonnen und versucht nun, eine Regierung zu bilden. Die Partei wird in dem Bundesland durch den dortigen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

    Aus dem Deutschlandfunk-Programm:

    Nach AfD-Sieg: Ratlosigkeit in der Koalition in Berlin
    Migrantische Perspektive auf AfD-Erfolg – Interview mit Ehsan Djafari, BKMO
    Diese Nachricht wurde am 12.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.