
In einem Gesetzentwurf des Ministeriums heißt es, Unternehmen sollten verpflichtet werden, dies den Kunden per Mausklick auf einen speziellen Button zu ermöglichen. Hubig erklärte, das Widerrufen solle so einfach gehen wie das Bestellen. Mit dem Button stärke man den Schutz vor Verträgen, die man eigentlich gar nicht wolle.
Mit ihrer Vorlage, die noch weitere Änderungen beinhaltet, setzt die Justizministerin neue Vorgaben der EU zu Verbraucher- und Versicherungsverträgen um.
Diese Nachricht wurde am 09.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.