Sexualstrafrecht
Hubig will Verjährung von Vergewaltigung verlängern

Bundesjustizministerin Hubig spricht sich vor der heute beginnenden Justizministerkonferenz für weitere Verschärfungen des Sexualstrafrechts aus.

    Stefanie Hubig spricht bei einer Pressekonferenz vor einem hellblauen Hintergrund in ein Mikrofon. Hinter ihr ist das Logo ihres Justizministeriums zu sehen.
    Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) (picture alliance / dpa / Bernd von Jutrczenka)
    So sei eine lediglich 5-jährige Verjährungsfrist für Vergewaltigung zu kurz, sagte die SPD-Politikerin dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. Angemessen wären aus ihrer Sicht vielmehr 20 Jahre, so wie etwa bei vergleichbar schweren Verbrechen auch. Dies wolle man so bald wie möglich anpassen. Darüber hinaus befürwortete Hubig Forderungen, die Voraussetzungen für die Einvernehmlichkeit von Sex weiter zu erhöhen. So schütze nur das Prinzip "Ja heißt Ja" die sexuelle Selbstbestimmung konsequent.
    Zwar sei man 2016 mit der Regel "Nein heißt Nein" einen ersten wichtigen Schritt gegangen. Betroffene könnten aber in einer Schockstarre womöglich kein "Nein" artikulieren.
    Diese Nachricht wurde am 11.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.