
Zunächst hatte die CSU vorgeschlagen, sogar drei Hymnen zu spielen - nämlich National-, Europa- und Bayernhymne. Laut Ministerium, das auf einen Austausch mit den Schulen verweist, sollen es jetzt nur noch zwei sein. Ob die Hymnen vom Band oder von einer Musikgruppe gespielt werden, liege "im Ermessen der Schulleitung". Durch das Aushändigen von Textblättern solle es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Abschlussfeier ermöglicht werden mitzusingen. Eine Pflicht zum Mitsingen gebe es aber nicht.
Ministerium verweist auf Strafgesetzbuch
Das Ministerium verwies dabei auch auf einen Paragraphen im Strafgesetzbuch (§90a StGB Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole), auf dessen Einhaltung zu achten sei.
Die Gewerkschaft GEW sprach von einer Überreaktion. Offensichtlich befürchte das Ministerium, dass die staatlich verordnete Singstunde nicht von allen so bierernst genommen werde wie gewünscht, und schwenke schon mal vorsorglich die Keule des Strafgesetzbuches, kritisierte GEW-Vize Weinberger.
Diese Nachricht wurde am 07.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
