"Für uns ist das ein großer Erfolg, weil wir es geschafft haben, der Kommission auch in Einzelgesprächen zu überzeugen, dass man den Verbraucher hier nicht vor Riesen-Zahlenschlangen stellen kann und etwas anbieten muss, was dem Verbraucher auch die Umstellung auf das neue System erleichtert. Insofern denke ich, dass bei den Kontonummern etwas Wesentliches erreicht wurde."
So ganz zufrieden sind die Verbraucherschützer mit dem Verordnungsentwurf aber noch nicht. Denn einfacher wird es nur, wenn die Oma ihrem Enkel Geld überweist, dann muss Oma nur die IBAN ihres Enkels kennen. Wenn der Enkel aber Geld von Oma haben will und ihr seine Kontodaten gibt, dann soll er immer noch IBAN und BIC angeben müssen. Wenn es also darum geht, sich seine eigenen Kontodaten besser merken zu können, bringt der aktuelle Entwurf keine Verbesserung, klagen die Verbraucherschützer, da müsse noch nachgebessert werden. Im Raum steht also der Plan, bei Überweisungen nur noch die IBAN angeben zu müssen. Die Banken begrüßen diese verbraucherfreundliche Regel im Prinzip, weisen aber auf technische Probleme hin. Denn zwischen den Banken wird die BIC immer noch gebraucht, um zu erfahren, zu welcher Bank das Geld überwiesen werden soll. Wenn die Verbraucher die BIC bei Überweisungen aber nicht mehr angeben müssen, müssen die Banken sie irgendwie errechnen. Das könnten die Banken nicht alleine, sagt Thomas Schlüter vom Zentralen Kreditausschuss der deutschen Banken:
"Wir bräuchten im Prinzip einen öffentlichen Provider, zum Beispiel die EZB, die die Banken mit aktuellen Bankleitzahlen, mit einer aktuellen Umrechnungstabelle versorgt, damit wir stets auf dem aktuellen Stand sind."
Die Sprecherin des zuständigen EU-Kommissars für den Binnenmarkt, Michel Barnier, sagte, diese Umrechnung sei kein großes Problem:
"In den meisten Fällen können die Banken diese BIC-Nummer aus der IBAN-Nummer errechnen, die sie vom Verbraucher bekommen. Der Verbraucher wird also nichts anderes als die IBAN eingeben müssen."
Nun ist der Entwurf ein Entwurf und muss noch vom Ministerrat und dem Europäischen Parlament begutachtet werden. Erst dann kann diese Verordnung in Kraft treten. Die Sprecherin des zuständigen EU-Kommissars sagt:
"Wir haben klar gemacht, dass wir 2012 damit rechnen, dass die Verordnung in Kraft tritt."
Informationen der Deutschen Bundesbank:
SEPA - Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum