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IBAN ist ausreichend

SEPA - das ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area, zu deutsch einheitlicher europäischer Zahlungsraum. Und mit SEPA soll der bargeldlose Zahlungsverkehr in Europa genauso schnell und mit einheitlichen Standards funktionieren wie im Inland. Dafür benötigt der Kunde aber eine internationale Kontonummer, die sogenannte IBAN -sie ist 22-stellig. Dazu kommt auch noch die internationale Bankleitzahl, die sogenannte BIC. Und diese riesige Zahlenkolonne sollte nun auch jeder Bankkunde für die innerdeutschen Bankgeschäfte verwenden. Der Aufschrei der Empörung war laut -wir berichteten vor Weihnachten ausführlich -und nun legt die EU-Kommission einen Entwurf vor, der das revidieren soll.

Von Philip Banse | 07.01.2011
    Dieser Verordnungsentwurf der Kommission sieht jetzt vor: Wenn Verbraucher zukünftig Geld überweisen wollen, müssen Sie nicht mehr IBAN und BIC angeben, sondern nur noch die IBAN. Und diese IBAN ist recht einfach aufgebaut. In Deutschland besteht sie aus 22 Ziffern, das klingt viel, aber sie setzt sich aus weitgehend bekannten Zahlen zusammen, nämlich heutige Kontonummer und heutige Bankleitzahl. Davor gesetzt wird lediglich die Länderkennung DE und eine zweistellige Prüfziffer. Diese zweistellige Prüfziffer ist das Einzige, was sich Bankkunden neu merken müssen. Wenn Oma an Ihren Enkel Geld überweist, soll sie also nur die recht einfach gestrickte IBAN angeben müssen, nicht auch noch die elfstellige BIC der Bank ihres Enkels. Das mache Überweisungen einfacher, freut sich der Verbraucherzentrale Bundesverband - und auch weniger fehleranfällig. Denn in Zukunft soll nur noch anhand der Kontozahlen entschieden werden, wohin das Geld überweisen wird - der Name des Empfängers steht zwar noch auf dem Formular, wird aber nicht berücksichtigt. Wenn die Zahlen falsch sind, landet das Geld auf dem falschen Konto. Und da ist es schon besser, wenn man nur die mehr oder weniger bekannte IBAN aufschreiben muss und nicht auch noch die heute völlig unbekannte BIC, sagt Frank-Christian Pauli vom Bundesverband der Verbraucherzentralen:

    "Für uns ist das ein großer Erfolg, weil wir es geschafft haben, der Kommission auch in Einzelgesprächen zu überzeugen, dass man den Verbraucher hier nicht vor Riesen-Zahlenschlangen stellen kann und etwas anbieten muss, was dem Verbraucher auch die Umstellung auf das neue System erleichtert. Insofern denke ich, dass bei den Kontonummern etwas Wesentliches erreicht wurde."

    So ganz zufrieden sind die Verbraucherschützer mit dem Verordnungsentwurf aber noch nicht. Denn einfacher wird es nur, wenn die Oma ihrem Enkel Geld überweist, dann muss Oma nur die IBAN ihres Enkels kennen. Wenn der Enkel aber Geld von Oma haben will und ihr seine Kontodaten gibt, dann soll er immer noch IBAN und BIC angeben müssen. Wenn es also darum geht, sich seine eigenen Kontodaten besser merken zu können, bringt der aktuelle Entwurf keine Verbesserung, klagen die Verbraucherschützer, da müsse noch nachgebessert werden. Im Raum steht also der Plan, bei Überweisungen nur noch die IBAN angeben zu müssen. Die Banken begrüßen diese verbraucherfreundliche Regel im Prinzip, weisen aber auf technische Probleme hin. Denn zwischen den Banken wird die BIC immer noch gebraucht, um zu erfahren, zu welcher Bank das Geld überwiesen werden soll. Wenn die Verbraucher die BIC bei Überweisungen aber nicht mehr angeben müssen, müssen die Banken sie irgendwie errechnen. Das könnten die Banken nicht alleine, sagt Thomas Schlüter vom Zentralen Kreditausschuss der deutschen Banken:

    "Wir bräuchten im Prinzip einen öffentlichen Provider, zum Beispiel die EZB, die die Banken mit aktuellen Bankleitzahlen, mit einer aktuellen Umrechnungstabelle versorgt, damit wir stets auf dem aktuellen Stand sind."

    Die Sprecherin des zuständigen EU-Kommissars für den Binnenmarkt, Michel Barnier, sagte, diese Umrechnung sei kein großes Problem:

    "In den meisten Fällen können die Banken diese BIC-Nummer aus der IBAN-Nummer errechnen, die sie vom Verbraucher bekommen. Der Verbraucher wird also nichts anderes als die IBAN eingeben müssen."

    Nun ist der Entwurf ein Entwurf und muss noch vom Ministerrat und dem Europäischen Parlament begutachtet werden. Erst dann kann diese Verordnung in Kraft treten. Die Sprecherin des zuständigen EU-Kommissars sagt:

    "Wir haben klar gemacht, dass wir 2012 damit rechnen, dass die Verordnung in Kraft tritt."

    Informationen der Deutschen Bundesbank:
    SEPA - Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum

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