
Dazu hat es wesentliche Inhalte der geplanten Reform des Wissenschafts-Zeitvertrags-Gesetzes vorgestellt. Unter anderem soll es Mindestvertraglaufzeiten von drei Jahren für eine Promotion geben und zwei Jahren für die erste Zeit nach dem Doktortitel. Studierende müssen mindestens ein Jahr beschäftigt werden. Staatssekretär Brandenburg, FDP, erklärte, Ziele seien mehr Verlässlichkeit, Transparenz und die Planbarkeit wissenschaftlicher Karrierewege.
Von Gewerkschaften und betroffenen Wissenschaftlern kommt teils scharfe Kritik. So wird darauf verwiesen, dass eine Promotion auch innerhalb von drei Jahren in vielen Fächern kaum möglich sei. - Hintergrund der Reform sind prekäre Beschäftigungsverhältnisse, mangelnde Perspektiven und unbezahlte Überstunden für Nachwuchskräfte im deutschen Wissenschaftssystem. Unter dem Hashtag "Ich bin Hanna" wird das seit Längerem thematisiert.
Diese Nachricht wurde am 18.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.