Streikrecht
IGH stärkt Arbeitnehmerrechte

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat die Rechte von Arbeitnehmern gestärkt.

    Zu sehen ist der Friedenspalast in Den Haag, der Sitz des Internationalen Gerichtshofs.
    Der Friedenspalast in Den Haag ist Sitz des Internationalen Gerichtshofs. (imago / imagebroker)
    Einem Gutachten zufolge gehört das Streikrecht zur Versammlungsfreiheit und steht damit unter internationalem Schutz. Die entsprechende Konvention regelt unter anderem, dass Arbeitgeber das Recht haben, sich zur Vertretung ihrer Interessen zu vereinigen, also etwa Gewerkschaften zu gründen. Der IGH befand, dass Beschäftigte ferner das Recht hätten, ihre Arbeit niederzulegen und selbst über ihre Arbeitsbedingungen mitzuentscheiden.
    Die Internationale Arbeitsorganisation der UNO, ILO, hatte das Gericht mit dem Gutachten beauftragt. Hintergrund ist eine seit Jahren währende Kontroverse über die Auslegung der Vereinigungsfreiheit. Gewerkschaften pochten auf eine Stärkung der Arbeitnehmerrechte. Arbeitgeber vertraten die Ansicht, dass das Streikrecht nicht besonders geschützt sei und national geregelt werden müsse. Das Rechtsgutachten ist nicht bindend. Für viele Staaten sind Empfehlungen des Internationalen Gerichtshof aber Grundlage für nationales Recht.
    Diese Nachricht wurde am 22.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.