Kriminalität
Im Jahr 2024 rund 420 Fälle von bandenmäßigem Missbrauch beim Bürgergeld

Im vergangenen Jahr hat es 421 bekannte Fälle von sogenanntem "bandenmäßigen Leistungsmissbrauch" beim Bürgergeld gegeben.

    Auf dem Formular liegt ein roter Kugelschreiber.
    Antragsformular für den Bezug von Bürgergeld. (picture alliance / Zoonar / stockfotos-mg)
    Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, über die die "Rheinische Post" aus Düsseldorf berichtet. Zum Vergleich: Insgesamt bezogen zuletzt rund 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld.
    Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Dzienus sagte, in der Debatte um das Bürgergeld benötige man mehr Sachlichkeit statt polemischer Stimmungsmache. In den vergangenen Wochen waren aus den Unionsparteien Forderungen nach einer deutlichen Verschärfung der Regeln für den Bürgergeld-Bezug laut geworden.
    Die Jobcenter sprechen dann von "bandenmäßigem Leistungsmissbrauch", wenn bei Bürgerinnen und Bürgern aus anderen EU-Ländern ein Arbeitsverhältnis oder eine selbstständige Tätigkeit vorgetäuscht wird, um einen Ausschluss von Sozialleistungen wie dem Bürgergeld zu umgehen. Dabei treten laut der Antwort Personen oder organisierte Gruppen als Arbeitgeber oder Vermieter auf und kassieren Teile der Sozialleistungen ab.
    Diese Nachricht wurde am 28.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.