
Das entsprechende Dekret sieht unter anderem vor, dass jugendliche Straftäter ab 14 Jahren bereits in Untersuchungshaft genommen werden können, wenn ihnen eine Höchststrafe von sechs Jahren droht. Bislang lag die Grenze bei neun Jahren. Zudem dürfen Zutritts-Verbote für bestimmte Orte ausgesprochen werden. Zudem sind künftig im Extremfall auch Haftstrafen von bis zu zwei Jahren für Eltern möglich, deren Kinder die Schule schwänzen.
Hintergrund der Maßnahmen sind Berichte über Gruppenvergewaltigungen in italienischen Großstädten. Die Täter sollen Jugendliche gewesen sein. Ministerpräsidentin Meloni erklärte, in den vergangenen Jahren sei das Problem der Jugendkriminalität im Land von der Politik vernachlässigt worden.
Diese Nachricht wurde am 08.09.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.