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Im Namen des Volkes

Die Geschichte des Verfassungsgerichts ist zugleich eine Geschichte der Bundesrepublik. Karlsruhe – das ist nicht nur eine juristische, sondern auch eine soziologische Instanz. Es gibt kaum ein Thema, das in der Gesellschaft diskutiert und nicht früher oder später in Karlsruhe entschieden worden wäre.

Von Christiane Wirtz | 27.09.2011
    Karlsruhe ist für einen Abend nach Berlin gekommen. In einem kleinen Saal, mitten im Regierungsviertel, sitzen ehemalige Verfassungsrichter und Karlsruher Korrespondenten. Auch Hauptstadt-Journalisten sind gekommen und frühere Justizministerinnen. Ein Beamter wirft ein Bild an die Wand: das Bild eines Richters in karminroter Robe mit weißem Tuch. Er neigt den Kopf nach vorne, beide Hände am Barett.

    Links neben seinem Bild steht er selbst: Andreas Voßkuhle, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts. An diesem Abend in Berlin trägt er einen grauen Anzug. Er ist gekommen, um ein Buch vorzustellen – eine Geschichte des Bundesverfassungsgerichts, das in diesem September 60 Jahre alt wird. Voßkuhle hat eine Passage zur Volkszählung ausgesucht – sie beschreibt die Stimmung in Deutschland, als die Richter 1983 eines der wichtigsten Urteile zum Datenschutz fällten:

    "Allerorten wanderte wie in Berlin das Aufbegehren von den Rändern hin in die Kerngruppen der Gesellschaft. 'Meine Daten gehören mir', verkündeten Plakate in Ballungszentren wie in der Provinz. An Wohnungstüren klebten Hinweise wie 'Betteln, Hausieren und Volkszählen verboten' ..."

    Rolf Lamprecht hat das Buch geschrieben. Er war 30 Jahre lang, von 1968 bis 1998, für den "Spiegel" in Karlsruhe. Neun Präsidenten hatte das Gericht bislang, fünf von ihnen hat Lamprecht erlebt. Lamprecht ist zweifelsohne ein unabhängiger Journalist und doch, so erzählt er selbst, habe er seine Stelle letztlich der Politik zu verdanken, namentlich Franz-Josef Strauß. Denn der war damals, im Oktober 1962, Verteidigungsminister, als der Spiegel titelte: "Bedingt abwehrbereit". Gemeint war die Bundeswehr. Strauß hielt die Informationen, die im "Spiegel" zu lesen waren, für "top secret". Also durchsuchte der Generalbundesanwalt die Redaktionsräume des "Spiegel" und nahm einige Mitarbeiter fest. Auch den damaligen Herausgeber:

    "Also Rudolf Augstein saß ja also auf Betreiben von Franz Josef Strauß im Untersuchungsgefängnis in Karlsruhe und dort hat er also plötzlich festgestellt, dass ein Korrespondent seines Blattes fehlt."

    So kam Lamprecht zum Verfassungsgericht – das morgen (am 28. September, Anm. der Onlineredaktion) mit einem Festakt seinen 60. Geburtstag feiert. Seit 1951 hat das Gericht viele Entscheidungen getroffen, die Deutschland bis heute prägen. Vor allem hat es die Rechte der Bürger gestärkt. Auch deshalb ist es die Institution, der die Deutschen das größte Vertrauen entgegenbringen. Sei es nun Datenschutz, Meinungsfreiheit oder Europa: Karlsruhe hat auf vielen Rechtsgebieten eigene Standards geprägt. Standards, an denen sich der Gesetzgeber orientieren konnte – sich aber nicht immer orientiert hat, urteilt Rolf Lamprecht:

    "Also sieben Gesetze – Großer Lauschangriff, Online-Durchsuchung, Vorratsspeicherung, Vorratsdaten, da waren die Urteile in Karlsruhe alle voraussehbar, aber die Politiker haben sie nicht vorausgesehen. Und ich denke mal jetzt, auch was Europa anbelangt – Sie müssen nichts zum 7. September sagen – aber ich hab bei jeder Äußerung, die ich höre, von allen Politikern das Gefühl, sie haben über den Artikel 20 nicht nachgedacht, nicht."

    Der 7. September – es ist jener Tag, an dem das Gericht über Griechenland-Hilfen und Euro-Rettungsschirm entschieden hat. Und der, der zu diesem Tag nichts sagen muss, sitzt neben Rolf Lamprecht auf dem Podium – gemeint ist Andreas Voßkuhle. Denn am Abend der Lesung liegt der 7. September noch in der Zukunft – und so verwundert es fast, dass sich der Gerichts-Präsident ins Regierungsviertel traut. Schließlich warten hier Politiker und Journalisten gespannt auf die Entscheidung.

    Der Geburtstag des Gerichts fällt in eine Zeit, in der in Berlin häufig von Karlsruhe gesprochen wird. Denn auch in diesem Herbst muss der Euro wieder gerettet werden, die entsprechenden Gesetze sollen am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden. Doch am Abend der Lesung schweigt Voßkuhle. Kein Wort zum Inhalt, nur wenige Worte zum Termin. Selten lagen Entscheidungen des Gerichts und des Parlaments zeitlich so eng beieinander.

    "Ähm, er ist immer wie bei diesen Terminen teils zufällig und teils absichtlich …"

    Richter wollen sich nicht täglich solchen Fragen stellen müssen – den Fragen nach dem absichtsvollen Zufall, nach politischen Hintergedanken juristischer Entscheidungen. Eine gewisse Distanz zwischen Exekutive und Judikative hat durchaus Tradition in Deutschland. Schon im Kaiserreich und auch in der Weimarer Republik residierte das höchste Gericht nicht in der Hauptstadt, sondern in Leipzig. Ein Symbol für die Gewaltenteilung – und für die Unabhängigkeit der Richter von denjenigen, die sie zu kontrollieren haben. Dieses Spannungsverhältnis beschäftigte schon den ersten Präsidenten des Gerichts, Hermann Höpker-Aschoff:

    "Ein Staatsmann kann ein politisches Programm entwerfen und muss es tun, nicht aber ein Richter. Wir können nur versprechen, und das verspreche ich im Namen aller Richter des Bundesverfassungsgerichts, dass wir getreu dem geleisteten Eid unsere Pflicht tun wollen - auf dass, um mit einem Worte der Schrift zu sprechen, Recht quelle wie Wasser und Gerechtigkeit, wie ein starker Strom."

    Die Geschichte des Verfassungsgerichts ist zugleich eine Geschichte der Bundesrepublik. Karlsruhe – das ist nicht nur eine juristische, sondern auch eine soziologische Instanz. Denn es gibt kaum ein Thema, das in der Gesellschaft diskutiert und nicht früher oder später in Karlsruhe entschieden worden wäre. In den ersten Jahren nach dem Krieg war die Entnazifizierung ein solches Thema – auch wenn sich ihm nicht alle Deutschen stellen wollten. 1953 hat das Verfassungsgericht dazu eine grundlegende Entscheidung gefällt. Für die ehemalige Gerichtspräsidentin Jutta Limbach ist sie eine der Wichtigsten:

    "Da hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass gerade die Beamtenschaft im Dritten Reich korrumpiert worden ist, und ein so enges Verhältnis zur NSDAP gehabt hat, dass man wirklich nicht sagen kann, sie sei so politisch neutral gewesen, dass sie nach 1945 alle auf ihren Posten bleiben, oder Rente oder Pensionen beanspruchen können."

    1958 erging das sogenannte Lüth-Urteil. Darin stellten die Richter fest, dass die Grundrechte nicht nur Maßstab für den Umgang des Staates mit seinen Bürgern sind – sondern auch den Umgang der Bürger untereinander bestimmen. Dem ehemaligen Bundesinnenminister und Juristen Otto Schily ist dieses Urteil besonders in Erinnerung geblieben.

    "Also eine der bedeutendsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ist die sogenannte Lüth-Entscheidung. Da ging es darum, dass Lüth zu einem Boykott von Veit-Harlan-Filmen aufgerufen hat und das Bundesverfassungsgericht hat seiner Zeit entschieden, dass die Wertordnung des Grundgesetzes auch die Zivilordnung durchdringt."

    Doch nicht nur um die Meinungsfreiheit, auch um die Gleichberechtigung wurde in Karlsruhe gestritten. Eine, die das getan hat wie kaum eine andere ihrer Generation, ist Jutta Limbach. Sie war die erste und bislang einzige Präsidentin des Gerichts – und bezeichnet sich selbst gerne als "praktizierende Feministin". Ihr Lieblings-Urteil liegt damit ganz auf dieser Linie:

    "Das ist die Entscheidung zum elterlichen Stichentscheid, wo sich vier Frauen, Lehrerinnen sollen es gewesen sein, auf nach Karlsruhe gemacht haben, um eine Regelung anzufechten, wonach, wenn sich Eltern in einer sorgerechtlichen Frage – beispielsweise über den Besuch der weiterführenden Schule - streiten, der Vater schließlich den Stichentscheid haben soll. Und das hat die vier Frauen zurecht empört und das Bundesverfassungsgericht hat bekanntlich diese frisch erlassene Norm für verfassungswidrig, weil gleichheitswidrig, erklärt."

    Das war 1959. Damals regierte Konrad Adenauer Deutschland. Es war die Zeit, in der die ersten Wehrpflichtigen nach dem Krieg einrückten – und einige junge Männer darüber nachdachten, den Kriegsdienst zu verweigern. Auch war es die Zeit, in der sich der Bundeskanzler ein eigenes Regierungsfernsehen wünschte. Im Juli 1960 gründete Adenauer die "Deutschland-Fernsehen-GmbH". Doch im Februar 1961 entzogen ihm die Verfassungsrichter die Lizenz zum Senden. Der Kanzler - erbost:

    "Das Kabinett war sich darin einig, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts falsch ist. Meine Herren, Sie können doch wirklich nicht erwarten, dass ich mich hier hinstelle und sage, das war ein gutes Urteil."

    Die Studentenproteste, Brandts Ostpolitik und die Reform des Abtreibungsrechts - das waren Themen, die Ende der sechziger-, Anfang der siebziger Jahre die Gesellschaft bewegten. Und damit auch das Gericht. 1977 dann: eine Entscheidung über Leben und Tod. Die RAF hatte Hanns-Martin Schleyer entführt, sie drohte der Bundesregierung: Ihre Geisel werde sterben, wenn nicht elf Terroristen aus der Haft freikämen. Schleyers Sohn, Hanns Eberhard Schleyer, klagte in Karlsruhe, doch die Richter konnten ihm nicht helfen. Sie stellten es ins Ermessen der Behörden, wie sie auf das Ultimatum reagierten. Drei Tage nach der Entscheidung war Schleyer tot. Helmut Simon war damals einer der Richter:

    "Dass man da hilflos geblieben war, oder nicht wirksam hatte schützen können, das ergab ... ja ... Schuldgefühle ... Versagens- oder Ohnmachtgefühle eher."

    Vom Anfang der achtziger Jahre war bereits die Rede, von jenen Hinweisen: "Betteln, Hausieren und Volkszählen verboten". Die Regierung wollte ihr Volk zählen. Doch das Volk wollte nicht. Karlsruhe entschied damals zugunsten der Bürger. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat in Karlsruhe einige Jahre später gegen den Großen Lauschangriff geklagt, genauso wie gegen die Vorratsdatenspeicherung. In beiden Fällen gab ihr Karlsruhe recht – jedenfalls teilweise. Ihr Erfolg war bereits im Volkszählungs-Urteil angelegt:

    "Aus meiner Sicht die wichtigste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die bis heute fortwirkt, die Entscheidung zur Volkszählung aus dem Jahre 1983, damals ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vom Bundesverfassungsgericht als Grundrecht entwickelt worden – also einfach gesprochen: das Datenschutzgrundrecht."

    Als das Grundgesetz 1949 in Kraft trat, sah es zunächst keine Armee vor. Erst 1956 kam die Wehrverfassung hinzu – sie sah erstmals "Streitkräfte" vor. Allerdings durften diese nur ausrücken, um das Land zu verteidigen. Anfang der 90er-Jahre stand diese Einschränkung dann zur Diskussion. Wie so oft führte die politische Diskussion am Ende nach Karlsruhe. 1994 entschied das Gericht, dass deutsche Soldaten auch im Ausland kämpfen dürfen – allerdings habe der Bundestag dabei ein Wort mitzureden. Eine große Errungenschaft, so der grüne Bundestagsabgeordnete Hans Christian Ströbele:

    "Ganz wichtiges Urteil ist, dass das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, unsere Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee. Das ist, ganz, ganz wenig gibt's das auf der Welt. Das heißt: Jeder Kampfeinsatz der Bundeswehr muss vom Deutschen Bundestag, von der Vertretung des Volkes, gebilligt werden, sonst darf das nicht stattfinden."

    In seiner Geschichte beschäftigte sich das Gericht mit der Armee genauso wie mit der Familie. Familie: Das war in Deutschland lange Vater, Mutter, Kind. Oder doch jedenfalls Mann und Frau. Das änderte sich 2002. Für die rot-grüne Bundesregierung gehörten in ein modernes Gesellschaftsbild auch Mann, Mann und Frau, Frau. Sie führte die Homo-Ehe ein. Bayern, Sachsen und Thüringen, alle von der CDU bzw. CSU regiert, klagten in Karlsruhe. Doch ohne Erfolg. Für Claudia Roth, damals wie heute Parteivorsitzende der Grünen, war die Entscheidung ein Sieg der Demokratie:

    "Für mich eines der wichtigsten, etwas jüngeren Urteile, war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lebenspartnerschaftsgesetz, weil damit unser höchstes Gericht anerkannt hat, dass es normal sein muss, dass Männer Männer lieben und Frauen Frauen lieben und dass es nicht eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder sexuellen Identität geben kann."

    Die Union respektierte das Urteil. Sie kündigte an, der Homo-Ehe treu zu bleiben – auch wenn sie selbst wieder an die Regierung käme. Auch in diesem Fall hat das Verfassungsgericht nicht nur Rechtsgeschichte, sondern Gesellschaftsgeschichte geschrieben. Es ist als letzte Instanz bei allen politischen Parteien akzeptiert. Denn, so der Unionspolitiker Wolfgang Bosbach:

    "Das Gericht hat das letzte Wort, das ist bindend nicht nur für die Rechtsprechung, auch für die Legislative, für die Exekutive in unserem Land. Und deswegen hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Geschichte schon viele Entscheidungen getroffen, die auch gesellschaftspolitische Entscheidungen waren."

    Seit Europa immer weiter zusammenwächst, seit die Europäische Union über Glühbirnen und Staatshilfen entscheidet, muss sich auch das Verfassungsgericht immer mehr mit europäischen Gedanken auseinandersetzen. 1993 fällten die Karlsruher Richter das Maastricht-Urteil. 2009 folgte die Entscheidung zum Lissabon-Vertrag – vor zwei Wochen der Richterspruch zu Griechenland-Hilfen und Euro-Rettungsschirm. An diesem Donnerstag nun sollen die Parlamentarier weitere Gesetze verabschieden, weitere Hilfspakete auf den Weg nach Europa schicken – nicht ohne allerdings die jüngste Europa-Entscheidung aus Karlsruhe gelesen zu haben. Angela Merkel jedenfalls weiß, was drin steht:

    "Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, Eigenverantwortung und Solidarität. Und Solidarität in einer transparenten, durchschaubaren Weise, natürlich in absoluter Mitbestimmung des Parlaments. Das ist genau der Weg, den wir gegangen sind. Der dauert manchmal etwas länger, der ist manchmal etwas komplizierter. Aber es ist der richtige Weg."

    Die Kanzlerin spricht im Parlament und bezieht sich auf das Urteil aus Karlsruhe – das ist jene Art der Gewaltenteilung, die sich das Grundgesetz wünscht. Und dieses Prinzip der Gewaltenteilung macht auch vor Personalien nicht halt. So schreibt das Gesetz ausdrücklich vor, dass kein Richter in Karlsruhe während seiner Amtszeit einem Parlament oder einer Regierung angehören darf. Zu einem späteren Wechsel von der Politik in die Justiz dagegen schweigt das Gesetz – genauso wie Peter Müller, der bis vor wenigen Monaten das Saarland regierte:

    "Es bleibt bei dem, was ich an diesem Punkt in den vergangenen Tagen immer wieder gesagt habe: Es gibt keinen Entscheidungsbedarf. Also gibt es auch keinen Stellungnahmebedarf."

    Dabei wäre Peter Müller nicht der erste Politiker, der an das höchste Gericht wechselt. Schon Jutta Limbach war Justizsenatorin in Berlin, bevor sie dem Ruf nach Karlsruhe folgte. Und sie ist nicht das einzige Beispiel. Dieter Grimm, ehemaliger Verfassungsrichter, erinnert:

    "Es hat ja immer Politiker gegeben. Der erste Präsident des Verfassungsgerichts, Höpker-Aschoff, war in der Weimarer Zeit Minister gewesen. Gebhard Müller, der dritte Präsident, war Ministerpräsident in Baden-Württemberg gewesen. Ernst Benda, der vierte, war Bundesinnenminister gewesen. Herzog war Landesminister gewesen, also wir haben immer eine kleine Zahl von Richtern mit politischer Erfahrung gehabt."

    Diese politische Erfahrung kann hilfreich sein. Muss das Gericht etwa über einen Untersuchungsausschuss entscheiden, dann ist es gut, wenn jemand weiß, wie ein Untersuchungsausschuss in der Praxis funktioniert. Zugleich besteht die Gefahr der politischen Einflussnahme. Eine Gefahr, die im Zusammenhang mit der Richterwahl immer wieder diskutiert wird. Nach dem Gesetz werden die 16 Richter des Verfassungsgerichts jeweils zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Im Bundestag entscheidet ein Wahlausschuss, im Bundesrat das Plenum. Doch traditionell werden die Personalien zwischen den Parteien - unter Ausschluss der Öffentlichkeit – schon vorher ausgehandelt. Denn gewählt wird mit Zweidrittelmehrheit.

    "Das heißt also immer zumindest die beiden großen Parteien müssen sich auf eine Person einigen. Das führt dazu, dass wir – im Unterschied zu den USA – keine extremen Parteigänger bekommen."

    Extreme Parteigänger mag es in Karlsruhe nicht geben, aber eine gewisse politische Nähe lässt sich nicht immer verleugnen. Das wusste schon der einstige Bundesinnenminister Ernst Benda zu berichten, der von 1971 bis 1983 Präsident des Gerichts war. In seinem Buch gibt der "Spiegel"-Korrespondent Rolf Lamprecht wieder, was Benda dazu nach seiner Amtszeit sagte. Es ist eine Passage, die dem amtierenden Präsidenten Andreas Voßkuhle offenbar gut gefällt:

    "Benda leugnete nicht, dass bei jedem Neuling eine gewisse Nähe zu einer bestimmten Partei durchaus vorhanden ist, doch jeder starte mit dem Spruch, dass es für ihn ab sofort keine Parteien mehr gibt, und sei sofort in Versuchung, das zu beweisen, indem er sich genau anders verhält als man das aufgrund seiner politischen Herkunft vermutet. Mancher erkenne nicht gleich, dass auch das eine Form von Abhängigkeit ist – nur eben umgekehrt."

    60 Jahre Bundesverfassungsgerichrt - Tagesthemaauf DRadio Wissen

    Zum Jubiläum des Bundesverfassungsgerichts sind zwei Bücher erschienen, die die DLF-"Andruck"-Redaktion rezensiert hat:

    Geschichte und Akzeptanz des Bundesverfassungsgerichts Rolf Lamprecht: "Ich gehe bis nach Karlsruhe" und Michael Stolleis (Hg.): "Herzkammern der Republik"


    Einige ausgesuchte Beiträge zur Urteilen des Bundesverfassungsgerichts aus der jüngeren Vergangenheit:

    Bundesverfassungsgericht billigt deutschen Anteil am Euro-Rettungsschirm

    Vorratsdatenspeicherung soll wiederkommen - Bundesverfassungsgericht gibt Innenministern engen Rahmen vor

    Bundesverfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze - Merkel verspricht Neuberechnung bis Ende 2010

    Wahlen wieder mit Stift und Papier - Bundesverfassungsgericht: Einsatz von Wahlcomputern 2005 war verfassungswidrig

    Bundesverfassungsgericht kippt Rauchverbot in Einraumkneipen

    Bundesverfassungsgericht bestätigt Ladenschlussgesetz - Klage der Kaufhof AG abgewiesen

    Kalenderblatt: Mit dem "Lüth-Urteil" stärkte das Bundesverfassungsgericht 1958 die Meinungsfreiheit