Im Bundesgesetzblatt wurde am 21. Juli 1956, heute vor 50 Jahren, das Wehrpflichtgesetz veröffentlicht. Mit dieser Veröffentlichung trat das Gesetz in Kraft. Am Morgen des 7. Juli war nach einer hitzigen Debatte vom Deutschen Bundestag das Gesetz zur Einführung der Allgemeinen Wehrpflicht verabschiedet worden. Nach 18-stündigen Diskussionen fand um 3.45 Uhr, am Morgen dieses 7. Juli 1956, die Schlussabstimmung statt. Es war Samstag geworden - und das Parlament wollte längst in der Sommerpause sein.
Nach den heftigen Auseinandersetzungen um die Wiederbewaffnung - für die eine verfassungsändernde Mehrheit im Bundestag erforderlich war - war damit ein weiterer wesentlicher Punkt der deutschen Wehrverfassung beschlossen. Zuvor schon hatte das Parlament im Grundgesetz die Möglichkeit eröffnet, eine Allgemeine Wehrpflicht einzuführen. Nun ging es darum, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Bundeskanzler Konrad Adenauer in der damaligen Debatte:
"Sie haben gesagt: Welche Parolen wollen Sie den jungen Leuten bieten, die sie jetzt einziehen werden? Nun, ich will Ihnen die Parolen sagen: Schutz unserer Freiheit, Schutz unserer Heimat und Schutz Europas vor dem vordrängenden Sowjetrussland, das Europa haben will. Wir wollen keinen Kreuzzug gegen Sowjetrussland führen. Aber was wir wollen, das ist: Für unser Land die Freiheit bewahren."
Dem entgegnete der Fraktionsvorsitzende der oppositionellen SPD, Fritz Erler:
"Meine Damen und Herren, wenn je dieser Fall einträte - gegen einen ernsthaften sowjetischen Großangriff - ist die Bundesrepublik nun einmal wirksam nicht zu verteidigen. Dann würde sie auf jeden Fall von beiden Seiten zerstört. Der Angriff durch die Sowjetunion selbst, ist doch an der Zonengrenze nicht zum Stillstand zu bringen - auch nicht mit 500.000 Mann. Solche Möglichkeiten zu vermeiden, ist Sache der Politik."
Schon bei den ersten Planungen für die neue Bundeswehr - die in der so genannten "Dienststelle Blank" angestellt wurden - gingen die ehemaligen Soldaten, die die Bundeswehr konzipierten, davon aus, dass nur die Allgemeine Wehrpflicht den damals geplanten Umfang von 500.000 Soldaten für die westdeutschen Streitkräfte sicherstellen könnte.
Eine Berufsarmee müsste zwangläufig sehr viel kleiner sein. Allerdings haben die neuen Bündnispartner in der NATO - die früheren Siegermächte - nicht vorgeschrieben, wie die Bundeswehr organisiert werden sollte.
Der Unionsabgeordnete Berendsen, der die Bundestagsdebatte am 9. Juli 1956 eröffnete, meinte, man sei sich im Bundestag einig, dass die Bundesrepublik ihre Verpflichtungen aus dem NATO-Beitritt erfüllen müsse. Er nannte die Streitpunkte:
"Auseinander gehen die Meinungen darüber, ob diese - von uns übernommenen militärischen Sicherungsaufgaben - besser durch ein Berufsheer oder ein Wehrpflichtheer zu lösen sind. Ob im Atomzeitalter herkömmliche Streitkräfte überhaupt noch von Wert sind. Ob die Aufstellung eines Wehrpflichtheeres im gegenwärtigen Zeitpunkt die Chancen einer Wiedervereinigung nicht unnötig erschwert und sogar zunichte macht. Ob der Umfang des noch zu erläuternden Ausmaßes der militärischen Sicherung nicht unsere wirtschaftlichen Möglichkeiten übersteigt, und somit die Gefahr einer Bolschewisierung von innen heraufbeschwört. Und schließlich, ob es nicht im Zeitalter der Abrüstungsvorschläge ein Anachronismus ist, überhaupt aufzurüsten."
Und Berendsen beantwortet aus seiner Sicht die aufgeworfenen Fragen:
"Die Sicherheit der Bundesrepublik erfordert in jedem Fall die Aufstellung herkömmlicher Streitkräfte in einer Stärke von rund 500.000 Mann. Der Schwerpunkt muss beim Heere liegen. Die Aufstellung einer Wehrmacht dieses Umfangs ist auf freiwilliger Basis nicht möglich. Sie kann nur durch die Einführung der Allgemeinen Wehrpflicht durchgeführt werden."
Das Argument, dass nur mit einer Wehrpflichtarmee die nötige Anzahl von Soldaten rekrutiert werden könnte, begleitet die Diskussion um diese Wehrform seit mehreren hundert Jahren. Vor 250 Jahren hat der Heeresreformer Scharnhorst als neues Argument in diese Debatte eingeführt, dass mithilfe der allgemeinen Wehrpflicht die breiten Massen Einfluss auf Entscheidungen über Krieg und Frieden bekommen könnten.
Bis dahin war es ein Vorrecht der besseren Stände, in den Streitkräften zu dienen - die Folgen des Krieges mussten aber alle tragen. Wenn, so der Gedanke, die einfachen Stände auch am Wehrdienst beteiligt würden, könnten sie so de facto mit entscheiden, ob und wie ein Krieg geführt wird. Allerdings wurde diese Argumentation nicht lange durchgehalten.
Auch zuvor wurden die Männer aus allen Schichten immer wieder zum Militärdienst herangezogen - bei den römischen Heeren ebenso wie bei den späteren Bürgergarden in den Städten. Aber erst das Frankreich der französischen Revolution war der erste Staat, der systematisch eine Wehrpflichtarmee aufstellte. Preußen zog dann nach.
Die Wehrpflicht war auch damals gesellschaftspolitisch wichtig. Die Offiziere kamen aus den Adelsständen, die einfachen Soldaten aus den unteren Schichten, das Bürgertum wurde zum Militär nicht gezogen. Als Preußen die Allgemeine Wehrpflicht einführte, wurde der Soldatenberuf aufgewertet: Nun war auch das Bürgertum eingebunden.
In unterschiedlichen Rekrutierungsverfahren blieb die Allgemeine Wehrpflicht auch nach den Befreiungskriegen die Wehrform in nahezu allen europäischen Staaten. In Deutschland wurde sie durch die Bestimmungen des Versailler Vertrages nach dem Ersten Weltkrieg abgeschafft. Die Weimarer Republik durfte nur eine Berufsarmee von 100.000 Mann aufstellen. Erst das Dritte Reich führte die Wehrpflicht wieder ein.
An die über Jahrhunderte entstandene Tradition knüpfte die Bundesregierung 1956 wieder an. Auch in der damaligen DDR gab es Überlegungen, eine Wehrpflichtarmee zu schaffen. Allerdings dauerte es dort bis 1962. Die DDR-Führung ging nach dem Mauerbau dazu über, die Wehrpflicht einzuführen. Bis dahin dienten in der Nationalen Volksarmee NVA nur Freiwillige.
Das SED-Regime warb seinerzeit mit großem, publizistischen Aufwand bei der Jugend für den Waffendienst. Junge Männer mussten schon vor ihrer Wehrpflicht an einer Wehrerziehung teilnehmen. Diese Art der Erziehung gab es in der Bundesrepublik nicht. Schon früh hatte die Freie Deutsche Jungend FDJ, die Jugendorganisation der SED, Patenschaften für Verbände der Kasernierten Volkspolizei übernommen. Sie unterstützte auch die Werbung der NVA für den Nachwuchs der ostdeutschen Streitkräfte.
Trotz dieses Werbens und des dadurch entstandenen gesellschaftlichen Drucks blieb der gewünschte Erfolg aus: Es meldeten sich zu wenig Interessenten für den Soldatenberuf. So griff die NVA nach dem Mauerbau und dem schärfer gewordenen Kalten Krieg zu diesem Instrument.
Wie die Einführung der Allgemeinen Wehrpflicht in der Bundesrepublik auf die DDR wirken könnte, war eines der großen Themen in der Bundestagsdebatte vor 50 Jahren. Die Frage, wie die Einheit Deutschlands wieder hergestellt werden konnte, zog sich durch fast alle wichtigen Bundestagsdebatten. Die SPD-Opposition fürchtete, dass die Politik Adenauers die Einheit gefährdete. Fritz Erler:
"Ich sprach eben von dem Gewissenskonflikt, in dem ein großer Teil unserer jungen Generation sich befindet. Ob Sie die Gefühle der jungen Menschen teilen oder nicht: sie sind eine Realität, angesichts der möglichen Aussicht eines Bruderkriegs."
Grundwehrdienstleistende aus beiden Staaten in Deutschland könnten sich so einander gegenüberstehen - ja noch schlimmer: Es könnte sogar sein, dass junge Männer aus einer Familie auf unterschiedlichen Seiten eingesetzt werden könnten, und dann aufeinander schießen müssten.
Mit der Allgemeinen Wehrpflicht führte die Bundesrepublik auch das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ein: Wer Gewissensgründe glaubhaft geltend machen konnte, musste keinen Wehrdienst leisten. Über Jahre hinweg gab es Streit darüber, wie die Ernsthaftigkeit dieser Gewissengründe nachgewiesen werden konnte - auch schon in der Debatte vor 50 Jahren.
Zunächst gab es dafür Prüfungskammern, jetzt reicht eine überzeugende, schriftliche Begründung. Von dieser Regelung der Wehrdienstverweigerung machten zahlreiche junge Männer Gebrauch: Vor allem in Krisenzeiten stieg die Zahl der Kriegsdienstverweigerer an. Für sie wurde ein ziviler Ersatzdienst geschaffen. Heute wird dieser Ersatzdienst "Zivildienst" genannt. Dieser Zivildienst umfasste zunächst Aufgaben im sozialen Bereich. Später kamen weitere Aufgabenfelder hinzu, zum Beispiel der Bereich des Umweltschutzes.
Im Laufe der Jahre entstand bei der jungen Generation der Eindruck, dass es in der Bundesrepublik eine Wahlfreiheit zwischen dem Wehrdienst und dem Zivildienst gäbe. Dies ist durch das Grundgesetz nicht gedeckt. Artikel 12a, Absatz 2 des Grundgesetzes bestimmt den Wehrdienst als den Regelfall, den Zivildienst als Ausnahme. Von diesem Verfassungsgrundsatz hat sich die gesellschaftliche Realität aber weit entfernt.
In der DDR wurde kein ziviler Ersatzdienst eingeführt. Erst auf Druck der Kirchen, wurde 1964 die Möglichkeit eröffnet, den Dienst mit der Waffe zu verweigern. Die Wehrpflichtigen wurden dann in Sondereinheiten der NVA, zu den so genannten "Bausoldaten", einberufen. Einen Dienst fern der militärischen Organisationen gab es für sie nicht.
Damals wie heute, spielte in der Diskussion um die Wehrpflicht das Verhältnis zwischen den Streitkräften und der Gesellschaft eine Rolle. Der Sozialdemokrat Fritz Erler wollte das Argument nicht gelten lassen, eine Wehrpflichtarmee neige weniger dazu, ein Staat im Staat zu werden:
"Wenn ich mich entsinne, welche überragende Rolle die Armee im kaiserlichen Deutschland - und auch im Preußen der Jahre vor 1918 - gespielt hat, dann kann ich dabei doch nicht ganz vergessen, dass es sich in beiden Fällen um eine Armee auf der Grundlage der Allgemeinen Wehrpflicht gehandelt hat. Das Wesentliche bei diesen Armeen, im Unterschied etwa zur Schweizer Milizverfassung - aber die wollen Sie ja auch nicht -, war eben das Bestehen eines großen Körpers von Berufsoffizieren und Berufssoldaten. Den haben Sie doch in beiden Fällen: Bei der Armee, die Sie jetzt aufstellen wollen, und bei der Freiwilligenarmee. Die Gefahr des Entartens der Armee im Sinne von Vorstellungen, sie würde versuchen, den Staat zu beherrschen statt ihm zu dienen - ich will die Gefahr gar nicht verkleinern - aber die Gefahr ist in beiden Fällen die Gleiche."
Dieses sah die Regierungskoalition anders. Sie sah in den Grundwehrdienstleistenden auch einen Garanten dafür, dass sich Gesellschaft und Bundeswehr nicht voneinander losgelöst entwickelten. Der ständige Austausch von Personal sollte dies garantieren. Hier spiegelt sich das Argument wider, mit dem Scharnhorst vor 250 Jahren die Wehrpflicht begründet hat.
Heute hat sich die Debatte gedreht: Die politische Zuverlässigkeit der Bundeswehr wird nicht mehr in Zweifel gezogen. Fraglich ist vielmehr, ob sich die Gesellschaft von der Armee abwendet, eine Erfahrung, die jene Staaten gemacht haben, die in letzter Zeit die Wehpflicht abgeschafft haben. Bundespräsident Köhler sprach im vergangenen Jahr auf der Kommandeur-Tagung der Bundeswehr von einem "positiven Desinteresse", mit der die Bevölkerung die Bundeswehr beobachte:
"Die Deutschen vertrauen der Bundeswehr mit Recht. Aber ein wirkliches Interesse an ihr oder gar Stolz auf sie sind eher selten."
Strittig war damals auch die Zeit des Grundwehrdienstes. Die Bundesregierung hatte dafür noch keine Regelung vorgesehen. Dies sollte nach der Sommerpause festgelegt werden. Der FDP-Politiker Erich Mende wies darauf hin, dass in der damaligen Wiederaufbauphase in der Bundesrepublik, die Wehrdienstzeit möglichst knapp bemessen sein sollte:
"Wenn schon eine Wehrdienstzeit gefunden werden muss: Sie muss so bemessen sein, dass man den Menschen ein Minimum an Abwehrbereitschaft in der Ausbildung vermitteln kann. Sie darf aber nicht darüber hinausgehen, denn man muss auch berücksichtigen, welch Minimum an Ansprüchen unsere Volkswirtschaft zu stellen hat."
So plädierte die FDP dafür, bestimmte Berufe, zum Beispiel die Bergleute, Arbeiter in der Metallindustrie und in anderen wichtigen Industriebereichen, von der Wehrpflicht auszunehmen. Das aber wollte die Koalition nicht.
Die Dauer des Grundwehrdienstes wurde in der Geschichte der Bundesrepublik zu einem Steuerelement in mehrfacher Hinsicht: Zunächst betrug sie zwölf Monate, nach dem Bau der Berliner Mauer wurde sie wegen der dadurch entstandenen neuen Spannungssituation in Mitteleuropa auf 18 Monate erhöht. Im Zuge der Entspannungspolitik wurde sie 1972 auf 15 Monate verkürzt. 1990 - nach dem Zusammenbruch der Blockkonfrontation - wurde sie wiederum auf 12 Monate reduziert.
Bis dahin war die Sicherheitsanalyse maßgeblich für die Dauer des Grundwehrdienstes. Danach wurde die Zeit des Grundwehrdienstes auf 10 und neun Monate verkürzt, weil die Stärke der Jahrgänge - und der durch Verkleinerung der Bundeswehr verringerte Bedarf - zu einer Dienstungerechtigkeit geführt hat. Heute noch wenden die Gegner der Allgemeinen Wehrpflicht ein, dass diese Gerechtigkeit nicht gegeben ist. Der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle:
"Jedermann sieht doch in Anbetracht der strukturellen Veränderungen, dass wir um die Einführung einer Freiwilligenarmee nicht herumkommen."
Die Debatte um die Wehrpflicht bekam neue Fahrt, als die Bundeswehr nach der Vereinigung und dem Ende der Blockkonfrontation verkleinert wurde. Hinzu kam, dass einige Bündnispartner aus ganz unterschiedlichen Gründen die Wehrpflicht abschafften und eine Berufsarmee einführten. Die Bundesregierungen in Deutschland hielten an dieser Wehrform fest - unabhängig von ihrer parteipolitischen Zusammensetzung. Im letzten veröffentlichten "Weißbuch" stellte die damalige Bundesregierung unter Bundeskanzler Kohl 1994 fest, dass die Allgemeine Wehrpflicht bei der Integration der Bürger aus den neuen Bundesländern eine Schlüsselstellung habe.
Mit Ausnahme der unterschiedlichen Bezahlung, bei der sich die Bundeswehr an die Bestimmungen für den öffentlichen Dienst halten musste, gab es sehr schnell keinerlei Unterschiede mehr zwischen den aus den neuen Ländern, und den aus den alten Ländern stammenden Soldaten.
Zu Beginn der Auslandseinsätze der Bundeswehr entschied die Bundesregierung, dass Grundwehrdienstleistende nicht mit entsandt werden. In einigen Verbänden wurde dies in der Folgezeit mit Kritik aufgenommen: Die Grundwehrdienstleistenden wollten ihre Kameraden begleiten, wenn sie ins Ausland gingen. Die Bundeswehr führte dann die Möglichkeit ein, dass Grundwehrdienstleistende sich bis zu 23 Monaten weiter verpflichten können. Mit dieser Weiterverpflichtung ist verbunden, dass diese "freiwillig länger dienenden Wehrdienstleistenden" auch in die Einsätze mitgenommen werden.
Die innenpolitische Diskussion um die Wehrpflicht ist seit Bildung der großen Koalition auf Bundesebene abgeflaut, da die Koalitionsvereinbarung ein Festhalten an der Wehrform festgeschrieben hat. Der Mix aus Berufssoldaten, Zeitsoldaten und Grundwehrdienstleistenden ist damit bis auf weiteres die Grundlage der deutschen Wehrform. Die Argumente, die Befürworter und Gegner anführen, haben sich kaum verändert.
Die Oppositionsparteien im Bundestag argumentieren mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Bündnis 90/Die Grünen führen an, dass ein Zwangsdienst heute nicht mehr nötig sei. Der Verteidigungs-Experte der Grünen, Norbert Nachtwei, sieht in der Wehrpflicht ein Hemmnis für die Bundeswehrreform:
"Sie wird überschattet von einer gewissen Halbherzigkeit, weil gleichzeitig noch künstlich an der Wehrpflicht festgehalten wird."
Das wohl wichtigste Argument führt vor allem die FDP immer wieder ins Feld: Die Wehrgerechtigkeit sei nicht mehr zu gewährleisten. Durch Veränderung der Einberufungskriterien, und durch Drehen an der Umfangsschraube, sucht die Bundesregierung objektive Kriterien für die Einberufung zu schaffen.
Die höchsten Gerichte haben der Bundeswehr bisher bescheinigt, dass ihr das gelungen sei. Das Problem wird in den nächsten Jahren weniger gravierend: Es stehen geburtenschwache Jahrgänge an, so dass die Dienstgerechtigkeit, also die Frage, ob möglichst viele junge Männer zu Wehr- oder Zivildienst einberufen werden, immer mehr mit "Ja" beantwortet werden kann.
In allen Parteien gibt es Gegner und Befürworter der Wehrpflicht. Es hat schon Gewicht, dass der damalige Verteidigungsminister Struck durchaus wehrpflichtskeptisch in das Amt kam, später aber klar sagte:
"Für mich gibt es keinen Kompromiss in der Frage der Wehrpflicht, das möchte ich hier deutlich festhalten."
Die Befürworter in der Regierung verweisen auf die Tatsache, dass die Bundeswehr auf diese Art auch jene Qualifikationen in ihre Reihen bekomme, die sie sonst nicht bekäme. Und sie verweist darauf, dass die Abkehr der Gesellschaft von der Armee größer werde, wenn es eine Berufsarmee sei. Verteidigungsminister Franz-Josef Jung:
"Ich glaube, dass die Wehrpflicht einen entscheidenden Beitrag mit dazu geleistet hat, wie sich heute die Bundeswehr darstellt, und wie die Bundeswehr auch verwurzelt ist in unserer Gesellschaft."
So meinte auch Bundespräsident Köhler im vergangenen Jahr auf der Kommandeur-Tagung:
"Ich bin selber ein überzeugter Anhänger der Wehrpflicht, und wünsche ihr von Herzen Zukunft: Weil sie der Bundeswehr viele kluge Köpfe zuführt. Weil sie die Streitkräfte am besten in die Nation verwurzelt. Und auch deshalb, weil der Dienst am Gemeinwesen persönlichkeitsbildend wirkt."
Nach den heftigen Auseinandersetzungen um die Wiederbewaffnung - für die eine verfassungsändernde Mehrheit im Bundestag erforderlich war - war damit ein weiterer wesentlicher Punkt der deutschen Wehrverfassung beschlossen. Zuvor schon hatte das Parlament im Grundgesetz die Möglichkeit eröffnet, eine Allgemeine Wehrpflicht einzuführen. Nun ging es darum, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Bundeskanzler Konrad Adenauer in der damaligen Debatte:
"Sie haben gesagt: Welche Parolen wollen Sie den jungen Leuten bieten, die sie jetzt einziehen werden? Nun, ich will Ihnen die Parolen sagen: Schutz unserer Freiheit, Schutz unserer Heimat und Schutz Europas vor dem vordrängenden Sowjetrussland, das Europa haben will. Wir wollen keinen Kreuzzug gegen Sowjetrussland führen. Aber was wir wollen, das ist: Für unser Land die Freiheit bewahren."
Dem entgegnete der Fraktionsvorsitzende der oppositionellen SPD, Fritz Erler:
"Meine Damen und Herren, wenn je dieser Fall einträte - gegen einen ernsthaften sowjetischen Großangriff - ist die Bundesrepublik nun einmal wirksam nicht zu verteidigen. Dann würde sie auf jeden Fall von beiden Seiten zerstört. Der Angriff durch die Sowjetunion selbst, ist doch an der Zonengrenze nicht zum Stillstand zu bringen - auch nicht mit 500.000 Mann. Solche Möglichkeiten zu vermeiden, ist Sache der Politik."
Schon bei den ersten Planungen für die neue Bundeswehr - die in der so genannten "Dienststelle Blank" angestellt wurden - gingen die ehemaligen Soldaten, die die Bundeswehr konzipierten, davon aus, dass nur die Allgemeine Wehrpflicht den damals geplanten Umfang von 500.000 Soldaten für die westdeutschen Streitkräfte sicherstellen könnte.
Eine Berufsarmee müsste zwangläufig sehr viel kleiner sein. Allerdings haben die neuen Bündnispartner in der NATO - die früheren Siegermächte - nicht vorgeschrieben, wie die Bundeswehr organisiert werden sollte.
Der Unionsabgeordnete Berendsen, der die Bundestagsdebatte am 9. Juli 1956 eröffnete, meinte, man sei sich im Bundestag einig, dass die Bundesrepublik ihre Verpflichtungen aus dem NATO-Beitritt erfüllen müsse. Er nannte die Streitpunkte:
"Auseinander gehen die Meinungen darüber, ob diese - von uns übernommenen militärischen Sicherungsaufgaben - besser durch ein Berufsheer oder ein Wehrpflichtheer zu lösen sind. Ob im Atomzeitalter herkömmliche Streitkräfte überhaupt noch von Wert sind. Ob die Aufstellung eines Wehrpflichtheeres im gegenwärtigen Zeitpunkt die Chancen einer Wiedervereinigung nicht unnötig erschwert und sogar zunichte macht. Ob der Umfang des noch zu erläuternden Ausmaßes der militärischen Sicherung nicht unsere wirtschaftlichen Möglichkeiten übersteigt, und somit die Gefahr einer Bolschewisierung von innen heraufbeschwört. Und schließlich, ob es nicht im Zeitalter der Abrüstungsvorschläge ein Anachronismus ist, überhaupt aufzurüsten."
Und Berendsen beantwortet aus seiner Sicht die aufgeworfenen Fragen:
"Die Sicherheit der Bundesrepublik erfordert in jedem Fall die Aufstellung herkömmlicher Streitkräfte in einer Stärke von rund 500.000 Mann. Der Schwerpunkt muss beim Heere liegen. Die Aufstellung einer Wehrmacht dieses Umfangs ist auf freiwilliger Basis nicht möglich. Sie kann nur durch die Einführung der Allgemeinen Wehrpflicht durchgeführt werden."
Das Argument, dass nur mit einer Wehrpflichtarmee die nötige Anzahl von Soldaten rekrutiert werden könnte, begleitet die Diskussion um diese Wehrform seit mehreren hundert Jahren. Vor 250 Jahren hat der Heeresreformer Scharnhorst als neues Argument in diese Debatte eingeführt, dass mithilfe der allgemeinen Wehrpflicht die breiten Massen Einfluss auf Entscheidungen über Krieg und Frieden bekommen könnten.
Bis dahin war es ein Vorrecht der besseren Stände, in den Streitkräften zu dienen - die Folgen des Krieges mussten aber alle tragen. Wenn, so der Gedanke, die einfachen Stände auch am Wehrdienst beteiligt würden, könnten sie so de facto mit entscheiden, ob und wie ein Krieg geführt wird. Allerdings wurde diese Argumentation nicht lange durchgehalten.
Auch zuvor wurden die Männer aus allen Schichten immer wieder zum Militärdienst herangezogen - bei den römischen Heeren ebenso wie bei den späteren Bürgergarden in den Städten. Aber erst das Frankreich der französischen Revolution war der erste Staat, der systematisch eine Wehrpflichtarmee aufstellte. Preußen zog dann nach.
Die Wehrpflicht war auch damals gesellschaftspolitisch wichtig. Die Offiziere kamen aus den Adelsständen, die einfachen Soldaten aus den unteren Schichten, das Bürgertum wurde zum Militär nicht gezogen. Als Preußen die Allgemeine Wehrpflicht einführte, wurde der Soldatenberuf aufgewertet: Nun war auch das Bürgertum eingebunden.
In unterschiedlichen Rekrutierungsverfahren blieb die Allgemeine Wehrpflicht auch nach den Befreiungskriegen die Wehrform in nahezu allen europäischen Staaten. In Deutschland wurde sie durch die Bestimmungen des Versailler Vertrages nach dem Ersten Weltkrieg abgeschafft. Die Weimarer Republik durfte nur eine Berufsarmee von 100.000 Mann aufstellen. Erst das Dritte Reich führte die Wehrpflicht wieder ein.
An die über Jahrhunderte entstandene Tradition knüpfte die Bundesregierung 1956 wieder an. Auch in der damaligen DDR gab es Überlegungen, eine Wehrpflichtarmee zu schaffen. Allerdings dauerte es dort bis 1962. Die DDR-Führung ging nach dem Mauerbau dazu über, die Wehrpflicht einzuführen. Bis dahin dienten in der Nationalen Volksarmee NVA nur Freiwillige.
Das SED-Regime warb seinerzeit mit großem, publizistischen Aufwand bei der Jugend für den Waffendienst. Junge Männer mussten schon vor ihrer Wehrpflicht an einer Wehrerziehung teilnehmen. Diese Art der Erziehung gab es in der Bundesrepublik nicht. Schon früh hatte die Freie Deutsche Jungend FDJ, die Jugendorganisation der SED, Patenschaften für Verbände der Kasernierten Volkspolizei übernommen. Sie unterstützte auch die Werbung der NVA für den Nachwuchs der ostdeutschen Streitkräfte.
Trotz dieses Werbens und des dadurch entstandenen gesellschaftlichen Drucks blieb der gewünschte Erfolg aus: Es meldeten sich zu wenig Interessenten für den Soldatenberuf. So griff die NVA nach dem Mauerbau und dem schärfer gewordenen Kalten Krieg zu diesem Instrument.
Wie die Einführung der Allgemeinen Wehrpflicht in der Bundesrepublik auf die DDR wirken könnte, war eines der großen Themen in der Bundestagsdebatte vor 50 Jahren. Die Frage, wie die Einheit Deutschlands wieder hergestellt werden konnte, zog sich durch fast alle wichtigen Bundestagsdebatten. Die SPD-Opposition fürchtete, dass die Politik Adenauers die Einheit gefährdete. Fritz Erler:
"Ich sprach eben von dem Gewissenskonflikt, in dem ein großer Teil unserer jungen Generation sich befindet. Ob Sie die Gefühle der jungen Menschen teilen oder nicht: sie sind eine Realität, angesichts der möglichen Aussicht eines Bruderkriegs."
Grundwehrdienstleistende aus beiden Staaten in Deutschland könnten sich so einander gegenüberstehen - ja noch schlimmer: Es könnte sogar sein, dass junge Männer aus einer Familie auf unterschiedlichen Seiten eingesetzt werden könnten, und dann aufeinander schießen müssten.
Mit der Allgemeinen Wehrpflicht führte die Bundesrepublik auch das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ein: Wer Gewissensgründe glaubhaft geltend machen konnte, musste keinen Wehrdienst leisten. Über Jahre hinweg gab es Streit darüber, wie die Ernsthaftigkeit dieser Gewissengründe nachgewiesen werden konnte - auch schon in der Debatte vor 50 Jahren.
Zunächst gab es dafür Prüfungskammern, jetzt reicht eine überzeugende, schriftliche Begründung. Von dieser Regelung der Wehrdienstverweigerung machten zahlreiche junge Männer Gebrauch: Vor allem in Krisenzeiten stieg die Zahl der Kriegsdienstverweigerer an. Für sie wurde ein ziviler Ersatzdienst geschaffen. Heute wird dieser Ersatzdienst "Zivildienst" genannt. Dieser Zivildienst umfasste zunächst Aufgaben im sozialen Bereich. Später kamen weitere Aufgabenfelder hinzu, zum Beispiel der Bereich des Umweltschutzes.
Im Laufe der Jahre entstand bei der jungen Generation der Eindruck, dass es in der Bundesrepublik eine Wahlfreiheit zwischen dem Wehrdienst und dem Zivildienst gäbe. Dies ist durch das Grundgesetz nicht gedeckt. Artikel 12a, Absatz 2 des Grundgesetzes bestimmt den Wehrdienst als den Regelfall, den Zivildienst als Ausnahme. Von diesem Verfassungsgrundsatz hat sich die gesellschaftliche Realität aber weit entfernt.
In der DDR wurde kein ziviler Ersatzdienst eingeführt. Erst auf Druck der Kirchen, wurde 1964 die Möglichkeit eröffnet, den Dienst mit der Waffe zu verweigern. Die Wehrpflichtigen wurden dann in Sondereinheiten der NVA, zu den so genannten "Bausoldaten", einberufen. Einen Dienst fern der militärischen Organisationen gab es für sie nicht.
Damals wie heute, spielte in der Diskussion um die Wehrpflicht das Verhältnis zwischen den Streitkräften und der Gesellschaft eine Rolle. Der Sozialdemokrat Fritz Erler wollte das Argument nicht gelten lassen, eine Wehrpflichtarmee neige weniger dazu, ein Staat im Staat zu werden:
"Wenn ich mich entsinne, welche überragende Rolle die Armee im kaiserlichen Deutschland - und auch im Preußen der Jahre vor 1918 - gespielt hat, dann kann ich dabei doch nicht ganz vergessen, dass es sich in beiden Fällen um eine Armee auf der Grundlage der Allgemeinen Wehrpflicht gehandelt hat. Das Wesentliche bei diesen Armeen, im Unterschied etwa zur Schweizer Milizverfassung - aber die wollen Sie ja auch nicht -, war eben das Bestehen eines großen Körpers von Berufsoffizieren und Berufssoldaten. Den haben Sie doch in beiden Fällen: Bei der Armee, die Sie jetzt aufstellen wollen, und bei der Freiwilligenarmee. Die Gefahr des Entartens der Armee im Sinne von Vorstellungen, sie würde versuchen, den Staat zu beherrschen statt ihm zu dienen - ich will die Gefahr gar nicht verkleinern - aber die Gefahr ist in beiden Fällen die Gleiche."
Dieses sah die Regierungskoalition anders. Sie sah in den Grundwehrdienstleistenden auch einen Garanten dafür, dass sich Gesellschaft und Bundeswehr nicht voneinander losgelöst entwickelten. Der ständige Austausch von Personal sollte dies garantieren. Hier spiegelt sich das Argument wider, mit dem Scharnhorst vor 250 Jahren die Wehrpflicht begründet hat.
Heute hat sich die Debatte gedreht: Die politische Zuverlässigkeit der Bundeswehr wird nicht mehr in Zweifel gezogen. Fraglich ist vielmehr, ob sich die Gesellschaft von der Armee abwendet, eine Erfahrung, die jene Staaten gemacht haben, die in letzter Zeit die Wehpflicht abgeschafft haben. Bundespräsident Köhler sprach im vergangenen Jahr auf der Kommandeur-Tagung der Bundeswehr von einem "positiven Desinteresse", mit der die Bevölkerung die Bundeswehr beobachte:
"Die Deutschen vertrauen der Bundeswehr mit Recht. Aber ein wirkliches Interesse an ihr oder gar Stolz auf sie sind eher selten."
Strittig war damals auch die Zeit des Grundwehrdienstes. Die Bundesregierung hatte dafür noch keine Regelung vorgesehen. Dies sollte nach der Sommerpause festgelegt werden. Der FDP-Politiker Erich Mende wies darauf hin, dass in der damaligen Wiederaufbauphase in der Bundesrepublik, die Wehrdienstzeit möglichst knapp bemessen sein sollte:
"Wenn schon eine Wehrdienstzeit gefunden werden muss: Sie muss so bemessen sein, dass man den Menschen ein Minimum an Abwehrbereitschaft in der Ausbildung vermitteln kann. Sie darf aber nicht darüber hinausgehen, denn man muss auch berücksichtigen, welch Minimum an Ansprüchen unsere Volkswirtschaft zu stellen hat."
So plädierte die FDP dafür, bestimmte Berufe, zum Beispiel die Bergleute, Arbeiter in der Metallindustrie und in anderen wichtigen Industriebereichen, von der Wehrpflicht auszunehmen. Das aber wollte die Koalition nicht.
Die Dauer des Grundwehrdienstes wurde in der Geschichte der Bundesrepublik zu einem Steuerelement in mehrfacher Hinsicht: Zunächst betrug sie zwölf Monate, nach dem Bau der Berliner Mauer wurde sie wegen der dadurch entstandenen neuen Spannungssituation in Mitteleuropa auf 18 Monate erhöht. Im Zuge der Entspannungspolitik wurde sie 1972 auf 15 Monate verkürzt. 1990 - nach dem Zusammenbruch der Blockkonfrontation - wurde sie wiederum auf 12 Monate reduziert.
Bis dahin war die Sicherheitsanalyse maßgeblich für die Dauer des Grundwehrdienstes. Danach wurde die Zeit des Grundwehrdienstes auf 10 und neun Monate verkürzt, weil die Stärke der Jahrgänge - und der durch Verkleinerung der Bundeswehr verringerte Bedarf - zu einer Dienstungerechtigkeit geführt hat. Heute noch wenden die Gegner der Allgemeinen Wehrpflicht ein, dass diese Gerechtigkeit nicht gegeben ist. Der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle:
"Jedermann sieht doch in Anbetracht der strukturellen Veränderungen, dass wir um die Einführung einer Freiwilligenarmee nicht herumkommen."
Die Debatte um die Wehrpflicht bekam neue Fahrt, als die Bundeswehr nach der Vereinigung und dem Ende der Blockkonfrontation verkleinert wurde. Hinzu kam, dass einige Bündnispartner aus ganz unterschiedlichen Gründen die Wehrpflicht abschafften und eine Berufsarmee einführten. Die Bundesregierungen in Deutschland hielten an dieser Wehrform fest - unabhängig von ihrer parteipolitischen Zusammensetzung. Im letzten veröffentlichten "Weißbuch" stellte die damalige Bundesregierung unter Bundeskanzler Kohl 1994 fest, dass die Allgemeine Wehrpflicht bei der Integration der Bürger aus den neuen Bundesländern eine Schlüsselstellung habe.
Mit Ausnahme der unterschiedlichen Bezahlung, bei der sich die Bundeswehr an die Bestimmungen für den öffentlichen Dienst halten musste, gab es sehr schnell keinerlei Unterschiede mehr zwischen den aus den neuen Ländern, und den aus den alten Ländern stammenden Soldaten.
Zu Beginn der Auslandseinsätze der Bundeswehr entschied die Bundesregierung, dass Grundwehrdienstleistende nicht mit entsandt werden. In einigen Verbänden wurde dies in der Folgezeit mit Kritik aufgenommen: Die Grundwehrdienstleistenden wollten ihre Kameraden begleiten, wenn sie ins Ausland gingen. Die Bundeswehr führte dann die Möglichkeit ein, dass Grundwehrdienstleistende sich bis zu 23 Monaten weiter verpflichten können. Mit dieser Weiterverpflichtung ist verbunden, dass diese "freiwillig länger dienenden Wehrdienstleistenden" auch in die Einsätze mitgenommen werden.
Die innenpolitische Diskussion um die Wehrpflicht ist seit Bildung der großen Koalition auf Bundesebene abgeflaut, da die Koalitionsvereinbarung ein Festhalten an der Wehrform festgeschrieben hat. Der Mix aus Berufssoldaten, Zeitsoldaten und Grundwehrdienstleistenden ist damit bis auf weiteres die Grundlage der deutschen Wehrform. Die Argumente, die Befürworter und Gegner anführen, haben sich kaum verändert.
Die Oppositionsparteien im Bundestag argumentieren mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Bündnis 90/Die Grünen führen an, dass ein Zwangsdienst heute nicht mehr nötig sei. Der Verteidigungs-Experte der Grünen, Norbert Nachtwei, sieht in der Wehrpflicht ein Hemmnis für die Bundeswehrreform:
"Sie wird überschattet von einer gewissen Halbherzigkeit, weil gleichzeitig noch künstlich an der Wehrpflicht festgehalten wird."
Das wohl wichtigste Argument führt vor allem die FDP immer wieder ins Feld: Die Wehrgerechtigkeit sei nicht mehr zu gewährleisten. Durch Veränderung der Einberufungskriterien, und durch Drehen an der Umfangsschraube, sucht die Bundesregierung objektive Kriterien für die Einberufung zu schaffen.
Die höchsten Gerichte haben der Bundeswehr bisher bescheinigt, dass ihr das gelungen sei. Das Problem wird in den nächsten Jahren weniger gravierend: Es stehen geburtenschwache Jahrgänge an, so dass die Dienstgerechtigkeit, also die Frage, ob möglichst viele junge Männer zu Wehr- oder Zivildienst einberufen werden, immer mehr mit "Ja" beantwortet werden kann.
In allen Parteien gibt es Gegner und Befürworter der Wehrpflicht. Es hat schon Gewicht, dass der damalige Verteidigungsminister Struck durchaus wehrpflichtskeptisch in das Amt kam, später aber klar sagte:
"Für mich gibt es keinen Kompromiss in der Frage der Wehrpflicht, das möchte ich hier deutlich festhalten."
Die Befürworter in der Regierung verweisen auf die Tatsache, dass die Bundeswehr auf diese Art auch jene Qualifikationen in ihre Reihen bekomme, die sie sonst nicht bekäme. Und sie verweist darauf, dass die Abkehr der Gesellschaft von der Armee größer werde, wenn es eine Berufsarmee sei. Verteidigungsminister Franz-Josef Jung:
"Ich glaube, dass die Wehrpflicht einen entscheidenden Beitrag mit dazu geleistet hat, wie sich heute die Bundeswehr darstellt, und wie die Bundeswehr auch verwurzelt ist in unserer Gesellschaft."
So meinte auch Bundespräsident Köhler im vergangenen Jahr auf der Kommandeur-Tagung:
"Ich bin selber ein überzeugter Anhänger der Wehrpflicht, und wünsche ihr von Herzen Zukunft: Weil sie der Bundeswehr viele kluge Köpfe zuführt. Weil sie die Streitkräfte am besten in die Nation verwurzelt. Und auch deshalb, weil der Dienst am Gemeinwesen persönlichkeitsbildend wirkt."