Bundesgerichtshof
"Impfen macht frei"-Karikatur auf Facebook ist Volksverhetzung

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil gegen einen Impfgegner wegen Volksverhetzung bestätigt.

    Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug "Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof", aufgenommen vor der Bundesanwaltschaft.
    BGH bestätigt Urteil gegen einen Impfgegner. (Uli Deck/dpa)
    Der Mann hatte während der Corona-Pandemie auf Facebook eine Abbildung des Eingangstors des Konzentrationslagers Auschwitz veröffentlicht - mit dem veränderten Schriftzug "Impfen macht frei". Das Landgericht Köln verurteilte ihn deshalb wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro.
    Wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mitteilte, wertete das Landgericht die Verbreitung des Bildes zurecht als Verharmlosung des nationalsozialistischen Völkermordes. Die karikaturhafte Abbildung unterstelle, dass den Betroffenen von staatlichen Coronaschutzmaßnahmen gleiches Unrecht zugefügt worden sei wie den Opfern des Holocausts. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
    Diese Nachricht wurde am 29.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.