
Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervor. Demnach bieten Einrichtungen Schutz für bundesweit knapp 7.800 Frauen und ihre Kinder. Deutschland verpflichtet sich gemäß des Berechnungsschlüssels der Istanbul-Konvention dazu, rechnerisch rund 21.500 Plätze anzubieten. Die Bundesrepublik hat das Regelwerk des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen 2018 ratifiziert. Die Linken-Politikerin Reichinnek sprach von einer katastrophalen Situation für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder. Vor allem sei perfide, dass sie auch noch für ihren Frauenhausplatz selbst zahlen müssten.
Besonders groß ist laut Bundesregierung der Mangel an Aufnahmemöglichkeiten in Sachsen. Dieser Aussage widersprach jedoch das sächsische Justizministerium. Die zugrunde liegende Datenlage sei unzutreffend, heißt es in einer Mitteilung an den Deutschlandfunk. Derzeit würden die in der Antwort auf die kleine Anfrage der Bundestags-Gruppe Die Linke angeführten Zahlen korrigiert. Schutzsuchenden Frauen und ihren Kindern stünden nach aktuellem Stand in Sachsen 332 Betten zur Verfügung, was 166 Familienplätzen gemäß Istanbul-Konvention entspreche.
Diese Nachricht wurde am 25.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.