
Zum 1. März tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Wer innerorts mehr als 80 und außerorts mehr als 90 km/h zu schnell fährt, riskiert dann sein Fahrzeug. In der weiteren Folge kann dieses versteigert werden. Liegt bereits eine einschlägige Vorstrafe vor, etwa durch Autorennen auf öffentlichen Straßen, greifen die Regeln noch schneller. Der Verkehrsclub ÖAMTC äußerte rechtliche Bedenken und zog die Wirksamkeit der Maßnahme in Zweifel.
Diese Nachricht wurde am 29.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.