
Es gehe um die Frage, ob der Impfstoffhersteller Astrazeneca wie von der Klägerin behauptet wegen unzureichender Arzneimittelinformation haften solle, teilte das Gericht mit. Die ursprünglich für heute anberaumte Urteilsverkündung wurde verschoben. Der Anwalt der Klägerin bezeichnete die Entscheidung als Etappensieg.
Die Frau klagt in einem Berufungsverfahren in zweiter Instanz gegen den Impfstoffhersteller, nachdem das Landgericht Hof ihren Antrag auf Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 250.000 Euro und weitere Leistungen als unbegründet abgelehnt hatte.
Die Klägerin macht eine dauerhafte Darmschädigung nach einer Thrombose geltend.
Diese Nachricht wurde am 14.08.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
