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Neues Infektionsschutzgesetz
Kompromiss zwischen Prinzipien, Vorsicht und Freiheit

Die Bundesregierung hat angesichts der andauernden Corona-Pandemie einen Vorschlag für ein neues Infektionsschutzgesetz ausgearbeitet. Es soll ab 1. Oktober gelten und sieht weiterhin eine Maskenpflicht im Fernverkehr, in der Luftfahrt und in Krankenhäusern vor.

Wildermuth, Volkart |
Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister fuer Gesundheit, und Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz, zu Beginn
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zu Beginn einer Kabinettssitzung. Im geplanten neuen Infektionsschutzgesetz haben sie sich auf einen Kompromiss geeinigt (IMAGO/photothek)