
Ähnlich wie in Deutschland soll es damit für Bürger möglich werden, von Ministerien und Behörden Akteneinsicht zu erhalten. Die gesetzlichen Regeln für die Herausgabe von Informationen bestehen aus zwei Teilen: Zum Einen müssen staatliche Stellen in Österreich von sich aus alles veröffentlichen, was von allgemeinem Interesse sein könnte. Zum Anderen besteht nun ein Grundrecht auf Akteneinsicht, wenn der entsprechende Antrag gestellt wird.
Vorgesehen ist eine Antwortfrist von vier Wochen. Kosten entstehen nicht.
Diese Nachricht wurde am 01.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.