
Politiker seien immer wieder Übergriffen und Einschüchterungsversuchen ausgesetzt, um ihre Arbeit in eine bestimmte Richtung zu lenken, hieß es zur Begründung. Ziel der Vorlage Sachsens, Schleswig-Holsteins und Nordrhein-Westfalens ist die Schaffung eines neuen Straftatbestandes des sogenannten politischen Stalkings. Vor bedrohlichen Eingriffen in ihr Privatleben geschützt werden sollen insbesondere auch Entscheidungsträger auf kommunaler Ebene. Bislang bleiben solche Taten häufig straffrei.
Diese Nachricht wurde am 17.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.