
Mehrstufiges Verfahren
Ein Mitgliederbegehren ist möglich, wenn ein Prozent der Parteimitglieder das Vorhaben unterstützen. Die SPD hatte zum Jahreswechsel 357.117 Mitglieder. Rein rechnerisch würden die rund 4.000 Unterschriften also reichen. Diese müssen zudem aus zehn Unterbezirken aus drei Bundesländern stammen. Dies wird nach Angaben einer Parteisprecherin nun zunächst geprüft.
Falls der SPD-Vorstand grünes Licht gibt, würde er demnach den Zugang zu einer Online-Plattform bereitstellen, auf der sich interessierte Mitglieder eintragen können. Im weiteren Verlauf ginge es dann nun darum, dass das Begehren innerhalb von drei weiteren Monaten von mindestens 20 Prozent der Mitglieder unterstützt wird.
Erst wenn das Quorum erreicht wird, muss das betreffende Parteiorgan - gegebenenfalls der Vorstand - entscheiden, wie er mit den Forderungen umgeht. Sollten diese dann nicht als Beschluss umgesetzt werden, fände ein verbindlicher Mitgliederentscheid über das Anliegen statt. Dabei kann der SPD-Vorstand allerdings auch einen Gegenvorschlag unterbreiten.
Gefahr für Schwarz-Rot?
Auf die Frage, ob ein Erfolg des Mitgliederbegehrens vielleicht sogar zum Aus der Koalition mit der Union führen könnte, hatte die Mit-Initiatorin und frühere Juso-Bundesvorsitzende Drohsel am Wochenende erklärt: "Falsche Projekte bleiben falsch. Die erzeugen nichts Gutes, auch mit der Gefahr hin, dass es das Bündnis weiter schwächt."
Eine Einigung auf Details der geplanten Reform will die Koalition jedoch schon vor dem Treffen an diesem Donnerstag erreichen - und das Gesetz auch noch im laufenden Jahr beschließen. Dem Begehren werden auch deshalb eher geringe Chancen eingeräumt. Zudem haben sich bislang keine Bundestagsabgeordneten oder führenden Parteivertreter an der Initiative beteiligt.
Diese Nachricht wurde am 11.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
