Die Maßnahmen seien im Kampf gegen Kindesmissbrauch nicht ausreichend, hieß es in einer Stellungnahme der Innenministerkonferenz. Konkret geht es um das von den Ampel-Parteien geplante sogenannte "Quick-Freeze"-Verfahren. Dadurch sollen Ermittlungsbehörden bestimmte Daten wie Telefonnummern oder E-Mails künftig speichern dürfen, aber nur, wenn ein Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung besteht - etwa Mord oder Totschlag.
Der Vorsitzende der Innennministerkonferenz, der brandenburgische CDU-Politiker Stübgen forderte, die Bundesregierung müsse statt "Quick-Freeze" eine anlasslose Speicherung von IP-Adressen ermöglichen. Auch Bundesinnenministerin Faeser hatte für eine solche Regelung geworben, sich innerhalb der Koalition aber nicht durchsetzen können. Wegen rechtlicher Unsicherheiten wird die alte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung seit 2017 nicht mehr angewendet.
Diese Nachricht wurde am 18.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.