Losgetreten wurde die neuerliche Debatte durch den Brief eines Kanther-Mitarbeiters an den Geschäftsführer des Bundesverbandes Informationstechnologien Alexander Bojanowski. In diesem Brief wird zugegeben, daß das Bundesinnenministerium das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beauftragt hat, einen Kryptochip zu entwickeln. Der Chip solle in Systemen der öffentlichen Hand eingesetzt werden. Davon ausgehend äußerte Bojanowski die Befürchtung, daß die Regelungen des Informations- und Telekommunikationsdienstegesetzes, auch Multimediagesetz genannt, unterlaufen würden. Das 1997 beschlossene Gesetz gibt die Verschlüsselung weitgehend frei. Jeder darf seine persönlichen Daten mit beliebigen Algorithmen schützen und ist nicht verpflichtet, den Schlüssel von vornherein zu offenbaren. Die Einführung eines Kryptochips jedoch zwänge Unternehmen, die mit staatlichen Stellen zusammenarbeiten wollen, praktisch dazu, den Chip ebenfalls einzusetzen, meint Bojanowski.
Der Bundesverband Informationstechnologien hatte sich im vergangenen Sommer gegen die staatliche Regulierung der Verschlüsselung ausgesprochen. Eine Hinterlegungspflicht für Kodierungsschlüssel schade den in Deutschland ansässigen IT-Unternehmen und leiste keinen wesentlichen Beitrag zur Verbrechensbekämpfung, hieß es damals. Außerdem gefährde eine Hinterlegungspflicht die Datensicherheit.
Der Bundesverband Informationstechnologien hatte sich im vergangenen Sommer gegen die staatliche Regulierung der Verschlüsselung ausgesprochen. Eine Hinterlegungspflicht für Kodierungsschlüssel schade den in Deutschland ansässigen IT-Unternehmen und leiste keinen wesentlichen Beitrag zur Verbrechensbekämpfung, hieß es damals. Außerdem gefährde eine Hinterlegungspflicht die Datensicherheit.